Jahrgang 
1912
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Wechſel der Wohnung dem Direktor hiervon Mitteilung zu machen. Bei Geſuchen um Befreiung vom Turnunterricht, die jährlich zu erneuern ſind, iſt ein ärztliches Zeugnis vorzulegen, in dem der Grund der Befreiung genau angegeben iſt, ebenſo, ob dieſe Befreiung für Geräteturnen allein oder für alle Turnübungen verlangt wird. Wir bitten die Eltern unſrer Schüler, auf die Lektüre ihrer Söhne ein wachſames Auge zu haben und die Schule in dem Kampf gegen jegliche verderbliche Lekture zu unterſtützen. Von größter Bedeutung hierfür, ſowie für das leibliche und geiſtige Wohl der Schüler überhaupt würde es ſein, wenn ſich die Eltern dazu bewegen ließen, ihren Söhnen weniger Geld zur freien Verfügung in die Hand zu geben. Leider ſtößt die Schule gerade in dieſer Hinſicht vielfach auf ſehr geringes oder gar kein Verſtändnis.

Das Schuljahr beginnt Dienstag den 16. April 1912 und ſchließt am Samstag den 15. März 1913. Die Lage der Ferien iſt folgende: Pfingſtferien vom 26. Mai bis 2. Juni, Sommerferien vom 18. Juli bis 14. Auguſt, Herbſtferien vom 26. September bis 9. Oktober, Weihnachtsferien vom 22. Dezember 1912 bis 5. Januar 1913.

Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen der nufnayme in das Gymnaſium

Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnaſium werden ſchriftlich jederzeit, mündlich am Montag den 15. April von 810 Uhr morgens im Schulgebäude entgegengenommen. Außer dem Geburts⸗ oder Taufſchein und dem Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Anſtalt iſt auch der Impf⸗ ſchein vorzulegen. Zur Aufnahme in die Sexta iſt erforderlich, daß die angemeldeten Knaben das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben, daß ſie deutſche und lateiniſche Schrift geläufig ſchreiben und leſen können und genügende Sicherheit in der Rechtſchreibung und in der Kenntnis der vier Grundrechnungs⸗ arten beſitzen.

Die Aufnahmeprüfung findet an demſelben Tage von 10 Uhr vormittags an ſtatt.

Großherzogliche direktion des Wolfgang érnſt⸗Gymnaſfiums.

Dr. Mohr.