Jahrgang 
1908
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Wahl oder dem Wechſel einer Wohnung dem Direktor hiervon Mitteilung zu machen. Jüngeren Brüdern wird die vorgeſchriebene Ermäßigung des Schulgeldes auch dann zugeſtanden, wenn die Brüder verſchiedene ſtaatliche höhere Lehranſtalten des Großherzogtums beſuchen. Den Eltern wird im Anfang jeden Halbjahres bekannt gegeben werden, an welchen Wochentagen ſich die Hefte mit den verbeſſerten und beurteilten ſchriftlichen Arbeiten in den Händen der Schüler befinden. Bei Geſuchen um Befreiung vom Turnunterricht iſt ein ärztliches Zeugnis vorzulegen, in dem der Grund der Befreiung genau angegeben iſt, ebenſo, ob dieſe Befreiung für Geräteturnen allein oder für alle Turnübungen verlangt wird. Erneut weiſen wir die Eltern u. a. Intereſſenten auf die im Staatsverlag erſchieneneAmtliche Handausgabe der Prüfungs⸗ ordnungen und Lehrpläne für die höheren Lehranſtalten des Großherzogtums Heſſen(Preis Mk. 1,20) hin. Das Schuljahr beginnt Dienstag den 28. April und ſchließt am Samstag den 3. April 1909. Die Lage der Ferien iſt folgende: Pfingſtferien vom 7. bis 14. Juni, Sommerferien vom 16. Juli bis 12. Auguſt, Herbſtferien vom 1. bis 14. Oktober, Weihnachtsferien vom 24. Dezember 1908 bis 7. Januar 1909.

Bekanntmachung über Zeit und Bedingungen der Hufnahme in das Gymnaſium

Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnaſium werden am Montag den 27. April von 810 Uhr morgens im Schulgebäude entgegengenommen. Außer dem Geburtsſchein, auf dem der Rufname unterſtrichen ſein muß, und dem Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Anſtalt iſt auch der Impfſchein vorzulegen. Zur Aufnahme in die Sexta iſt erforderlich, daß die angemeldeten Knaben das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben, daß ſie deutſche und lateiniſche Schrift geläufig ſchreiben und leſen können und einige Sicherheit in der Recht⸗ ſchreibung und in der Kenntnis der vier Grundrechnungsarten beſitzen.

Die Aufnahmeprüfung findet an demſelben Tage von 10 Uhr vormittags an ſtatt.

Großherzogliche Direktion des Wolfgang Ernſt-⸗Gymnaſiums. Dr. Mohr.

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