Jahrgang 
1907
Einzelbild herunterladen

11

in dem der Grund der Befreiung genau angegeben iſt, ebenſo, ob dieſe Befreiung für Geräteturnen allein oder für alle Turnübungen verlangt wird. Im Auftrag Großh. Miniſteriums weiſen wir die Eltern u. a. Intereſſenten auf die im Staatsverlag erſchieneneAmtliche Handausgabe der Prüfungsordnungen und Lehrpläne für die höheren Lehranſtalten des Großherzogtums Heſſen(Preis Mk. 1,20) hin.

Das Schuljahr beginnt Dienstag den 9. April und ſchließt am Samstag den 4. April 1908. Die Lage der Ferien iſt folgende: Pfingſtferien vom 19. bis 26. Mai, Herbſtferien vom 4. Auguſt bis 8. September, Weihnachtsferien vom 22. Dezember 1907 bis 5. Januar 1908.

Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen der Hufnahme in das Gymnaſium

Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnaſium werden am Moöontag den 8. April von 810 Uhr morgens im Schulgebäude entgegengenommen. Außer dem Geburtsſchein, auf dem der Rufname unterſtrichen ſein muß, und dem Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Anſtalt iſt auch der Impfſchein vorzulegen. Zur Aufnahme in die Sexta iſt erforderlich, daß die angemeldeten Knaben das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben, daß ſie deutſche und lateiniſche Schrift einigermaßen geläufig ſchreiben und leſen können und einige Sicherheit in der Rechtſchreibung und in der Kenntnis der vier Grundrechnungsarten beſitzen.

Die Aufnahmeprüfung findet an demſelben Tage von 10 Uhr vormittags an ſtatt.

Großherzogliche Direktion des Wolfgang Ernſt-Gymnaſiums. Dr. Mohr.

ʒD