Jahrgang 
1889
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16 VI. Beſianntmachung.

über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Gymnaſium.

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Anmeldungen zur Anfnahme in das Gymnaſium werden Montag, den 29. April, von Morgens 8 Uhr an, in dem Conferenzzimmer entgegengenommen. Außer dem Geburtsſchein und dem Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Anſtalt iſt auch der Impfſchein über die erſte, bezw. zweite, Impfung vorzulegen. Die Aufnahmeprüfungen finden Dienſtag, den 30. April, von Morgens 8 Uhr an, ſeatt. Zur Aufnahme in die Sexta iſt erforderlich: 1) daß die betreffenden Knaben das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben. 2) daß ſie deutſche und lateiniſche Schrift geläufig ſchreiben und leſen können; 3) daß ſie ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung und Kenntnis der vier Grundrechnungsarten beſitzen. Mittwoch, den 1. Mai, Vormittags 7 Uhr, beginnt der Unterricht. Es wird ausdrücklich darauf aufmerkſam gemacht, daß auswärtige Schüler zur Wahl einer Penſion oder

Wohnung der Genehmigung des Direktors bedürfen. Derſelbe iſt befugt anzuordnen, daß Penſionen oder

Wohnungen, in welchem Zuwiderhandlungen gegen die Disciplinarvorſchriften geduldet werden, von den betr.

3 3 Schülern innerhalb einer beſtimmten Friſt verlaſſen werden.

Büdingen, den 25. März 1888. Großherzogliche Direction des Gymnaſiums. Dr. L. Wittmann.