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VI. Bekanntmachung
über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Gymnaſium.
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Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnaſium werden Mittwoch den 7. April, von Morgens 8 Uhr an, in dem Conferenzzimmer entgegengenommen. Außer dem Geburtsſchein und dem Abgangszeugniß der zuletzt beſuchten Anſtalt iſt auch der Impfſchein, und falls der Schüler das 12. Lebensjahr überſchritten hat, der Revaccinationsſchein vorzulegen. Die Aufnahmeprüfungen finden am S. April, von Morgens 8 Uhr an, ſeatt.
Zur Anfnahme in die Sexta iſt erforderlich:
1.) daß die betr. Knaben das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben;
2.) daß ſie deutſche und lateiniſche Schrift geläufig leſen und ſchreiben können;
3.) daß ſie ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung und Kenntniß der vier Grundrechnungs⸗ arten beſitzen.
Freitag den 9. April, Vormittags 7 Uhr, beginnt der Unterricht.
Büdingen, den 10. März 1880. Großherzogliche Direction des Gymnaſiums. Dr. L. Wittmann.


