Jahrgang 
1879
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6. Bekanntmachung über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Großherzogliche Gymnaſium zu Büdingen. Das neue Schuljahr wird mit dem 19. April 1879 beginnen. Anmeldungen zur Auf⸗ nahme in das hieſige Gymnaſium wolle man vor dem genannten Tage bei Herrn Gymnaſial⸗Direktor Dr. Wittmann machen. Die Prüfung der neu eintretenden Schüler wird Samstag den 19. April, Vormittags von 8 Uhr an, im Gymnaſialgebäude vorgenommen. Zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe des Gymnaſiums iſt erforderlich: 1) daß die betreffenden Knaben das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben; 2) daß ſie deutſche und lateiniſche Schrift geläufig leſen und ſchreiben können; 3) daß ſie i der Rechtſchreibung ziemliche Sicherheit und im Rechnen Kenntniß der vier Species beſitzen. Montag den 21. April, Vormittags um 10 Uhr, erfolgt die feierliche Eröffnung des neuen⸗ Schuljahrs und die feierliche Inſtallation des neu ernannten Direktors. Büdingen, den 4. April 1879. Großherzogliche Direktion des Gymnaſiums. Krämer.

ASE