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b) Oeffentliche Prüfung. Das öffentliche Examen findet in der Aula des Gymnaſialgebäudes Dienſtag den 11. April 1876 in fol⸗ gender Ordnung ſtatt:
Vormittags Prüfungsgegenſtand. Klaſſe. Namen der Tehrer.
8— 8 ½ Uhr Religion. I u. II Klein.
8 ½— 9„ Griechiſch. 1 Krämer.
9— 9 ½„ Mathematik. I Steinhäuſer.
9 ½— 10„ Vergil. IIa Blümmer. 10— 10 ½„ Franzöſiſch. Ila u. IIb Weyerhänſer. 101 ½— 11„ Geſchichte. Ila u. IIb Blümmer. 41— 411 ½„ Lateiniſch. Ilb Oßwald. 11 ½— 12 ½„ Turnen in 3. Abtheilungen. Trefz. Nachmittags
2— 2 ¾ Uhr Deutſch. III u. IV Fink.
23⁄1— 3 ½„ Griechiſch. III Frommann.
3 ½— 4„ Mathematik. IV Fix.
4— 4 ½„ Geographie. V u. VI Fink.
4 ½— 5„ Lateiniſch. V u. VI Trefz.
Verkündigung der Verſetzungen. Religiöſe Schlußfeier.
6. Bekanntmachung über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Großherzogliche Gymnaſium zu Büdingen. Das neue Schuljahr wird mit dem 24. April 1876 beginnen. Anmeldungen zur Aufnahme in das hieſige Gymnaſium wolle man Sonntag den 23. April bei dem Unterzeichneten machen. Die Prüfung der neu eintretenden Schüler wird Montag den 24. April, Vormittags von 8 Uhr an, im Gymnaſial⸗ gebäude vorgenommen, worauf Dienſtag den 25. des beſagten Monats, Vormittags um 10 Uhr, die feier⸗ liche Eröffnung des neuen Schuljahrs erfolgt. Zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe des Gymnaſiums iſt erforderlich: 1) daß die betreffenden Knaben das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben; 2) daß ſie deutſche und lateiniſche Schrift geläufig leſen und ſchreiben können; 3) daß ſie in der Rechtſchreibung ziemliche Sicherheit und im Rechnen Kenntniß der vier Species beſitzen. Büdingen, den 3. April 1876. 1 Großherzogliche Direction des Gymnaſiums.
Krämer.
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