B. Ordnung der am 12. April 1870 ſtattfindenden öffentlichen Prüfung.
Vormittags von 8 bis 12 Uhr. 8— 8 ½ Uhr. Religiöſe Eröffnungsfeier. 8 ½— 9„ Religion. Cl. I u. II. Meyer.
9— 9 ½„ Griechiſch.„ I. Krämer. 9 ½— 10„ Mathematik.„ I. Steinhäuſer. Pauſſfe.
10 ½— 11„ Lateiniſch. Cl. Ila. Zaubitz. 41— 11 ½„ Geſchichte.„ Ia u. IIb. Zlümmer. 11 ½ 12„ Griechiſch.„ IIb. Lßwald.
Nachmittags von 2 bis 5 Uhr.
2— 21 ½„ Lateiniſch. Cl. III u. IV. Zaubitz.
21 ½— 3„ Geſchichte.„„„ Franck.
3— 31½„ Deutſch.„„„ Zaubitz.
3 ½— 4„ Griechiſch.„ IVV. Franck.
4— 4 ½„ Mathematik.„ V u. VI. Fix.
4 ½— 5„ Franzöſiſch.„„„ Tranck. Verkündigung der Verſetzungen. Religiöſe Schlußfeier.
7. Bekanntmachunung
über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Großherzogliche Gymnaſium zu Büdingen.
Das neue Schuljahr wird mit dem 25. April 1870 beginnen. Anmeldungen zur Aufnahme in das hieſige Gymnaſium wolle man Honntag den 24. April bei dem Unterzeichneten zu machen. Die Prüfung der neu eintretenden Schüler wird Montag den 25. April, Vormittags um 8 Uühr, im Gymnaſial⸗ gebäude vorgenommen, worauf Dienstag den 26. des beſagten Monats, Vormittags um 10 Uhr, die feier⸗ liche Eröffnung des neuen Schuljahrs erfolgt.
Zur Aufnahme in die unterſte Claſſe des Gymnaſiums iſt erforderlich:
1) daß die betreffenden Knaben das 10. Lebensjahr erreicht haben; 2) daß ſie deutſche und lateiniſche Schrift geläufig leſen und ſchreiben können; 3) daß ſie in der Rechtſchreibung ziemliche Sicherheit und im Rechnen Kenntniß der vier Species beſitzen. Büdingen, den 8. April 1870. Großherzogliche Direction des Gymnaſiums. Dr. Krämer.


