Jahrgang 
1905
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Erl vom 2. Jänner 1886, Z. 85, unzulässig. Um einem allfälligen Versuche der Uebertretung dieses Verbotes vorzubeugen, haben die Direktoren der einzelnen Mittelschulen einander die Verzeich- nisse derjenigen Aufnahmswerber zuzusenden, welche wegen ungenügender Vorkenntnisse zurückgewiesen worden sind.

5) Die Anmeldungen zur Aufnahme neuer Schüler in eine höhere klasse finden am 16. September von 812 Uhr vormittags in der Direktionskanzlei statt.

Die Aufnahmsbewerber haben in Begleitung ihrer Eltern oder deren Stellvertreter zu erscheinen und nebst dem Taufschein(Geburtsschein) die beiden letzten Semestral-Zeugnisse, das letzte Zeugnis mit der vorge- schriebenen Abgangsklausel versehen, mitzubringen und eine Aufnahmstaxe von 4 Kronen zu erlegen. Aufnahmswerber, welchen ein staats- giltiges Zeugnis mangelt, haben sich am 18. September einer be- sonderen Aufnahmsprüfung zu unterziehen, von deren Erfolg es abhängt, in welche Klasse sie aufgenommen werden können. Für diese Aufnahmsprüfung ist eine Prüfungstaxe von 24 Kronen und im Falle der wirklichen Aufnahme des Schülers außerdem eine Aufnahmstaxe von 4 Kronen zu entrichten.

c) Die Wiederaufnahme der Schiiler der Austalt. Die öffentlichen und die Privatschüler der Anstalt melden sich zur Wiederaufnahme, indem sie in der letzten Woche des Schuljahres ihrem Ordinarius oder bis spätestens 15. September in der Direktionskanzlei zwei Stück von dem Yater oder dessen Stellvertreter unterfertigte Nationale überreichen.

Die Aufnahmstaxe von 4 Kronen ist am ersten Schultage des neuen Schuljahres zu entrichten.

Jene Schüler, welche in die III. Klasse eintreten, bringen im Nationale die Erklärung der Eltern oder deren Stellvertreter bei, ob sie die grie- chische oder die französische Sprache als obligaten Unterrichts- gegenstand zu wählen haben.

Diejenigen Schüler, welchen die Ablegung einer Wieder- holungsprüfung aus einem einzelnen Gegenstande gestattet wurde, haben sich am 16. September, um 8 Uhr morgens, in jener Klasse, welcher sie bisher angehörten, einzufinden, woselbst ihnen die Stunde ihrer Prüfung mitgeteilt werden wird.

Die Sänger und das Schülerorchester versammeln sich am 18. Sep- tember um 4 Uhr nachmittags zu einer Probe.

Das neue Schuljahr beginnt am 19. September mit dem Heiligen Geist-Amt um 8 Uhr.

) Snobligate Lehirrgegenständoe und Jugenddpiele. An der Anstalt ist der studierenden Jugend die Gelegenheit geboten, nach ihrer Wahl am Unterrichte in unobligaten Lehrgegenständen und an körperlichen Ubungen unentgeltlich teilzunehmen. Solche Gegenstände sind:

Freihandzeichnen, Turnen, Stenographie, französische Sprache, italieni-