5. Unsere Schüler sind durch die Nassauische Landesversicherungsbank gegen Unfälle versichert.
d Teilnahme an dieser Versicherung ist Pflicht aller Schüler, die jährliche Prämie beträgt 4. 1.20.
6. Die Eltern werden gebeten, ihre Söhne zur gewissenhaften Befolgung der Schulordnung anzuhalten.
7. Befreiung von allgemein verbindlichen Lehrfächern, wozu auch Turnen und Spielen gehören, kann nur durch den Direktor gegen Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses erfolgen. Nur in ganz dringenden Fällen darf im Anschluß an die Ferien Urlaub erteilt werden. Ur- laubsgesuche sollen 2—3 Tage vor Beginn des Urlaubs eingereicht werden.
Für das Turnen werden Turnschuhe und für das Spielen Spielkleidung empfohlen. Meldungen für wahlfreie Unterrichtsfächer verpflichten zur Teilnahme für mindestens ein halbes Jahr. Mehr als zwei wahlfreie Fächer darf ein Schüler nicht mitnehmen. Auch Kurzschrift, auf deren Wichtigkeit besonders auch in einem Ausschreiben des hess. Kultus- ministeriums hingewiesen wird, ist Wahlfach.
8. Zu Beginn des Schuljahres wird den Eltern mitgeteilt, an welchem Tage sich die Hefte mit den von den Lehrern durchgesehenen und beurteilten Klassenarbeiten in den Händen der Schüler befinden. Die Eltern mögen alsdann regelmäßig Einsicht in die Hefte nehmen, um so dauernd über die Leistungen ihrer Söhne unterrichtet zu sein. Ebenso wollen die Eltern darauf achten, daß die Schüler ihre häuslichen Aufgaben gewissenhaft, sorgfältig und in sauberer Schrift anfertigen. Auf diese Weise können die Eltern die Bildungs- und Erziehungs- arbeit der Schule unterstützen.
9. Rücksprachen der Eltern bei den Klassenführern und Klassenlehrern sind im Interesse der
Schüler wünschenswert. Jedoch wird um vorherige Anmeldung gebeten. Rücksprachen über die Leistungen der Schüler erst kurz vor der Ausstellung der Zeugnisse oder einige Wochen vor Schluß des Schuljahres haben keinen Zweck. Während des Unterrichts sind die Lehrer nicht zu sprechen. Benachrichtigungen über die Leistungen der Schüler an Weihnachten ergehen auf Grund eines Lehrerratsbeschlusses nicht mehr. Es wird den Eltern anheimgestellt, sich persönlich beim Klassenführer und den Fachlehrern nach den Leistungen zu erkundigen. Im übrigen wollen sich die Eltern daes Herbstzeugnis genau ansehen.
10. Es wird gebeten, das Fehlen der Schüler wegen Krankheit nicht telefonisch zu melden, sondern sich nach§ 8 der Schulordnung zu richten und in allen Fällen dem Schüler beim Wiedererscheinen eine schriftliche Mitteilung mitzugeben. Auch Anfragen wegen der Leistungen sollen nicht telefonisch erfolgen. Die Verwendung des Taschengeldes ihrer Söhne wollen die Eltern sorgfältig überwachen, vor allem sollen sie das Naschen und das Rauchen verhüten. Auswärtige Schüler, die in Bingen wohnen oder essen müssen, bedürfen bei der Wahl der Wohnung oder des Gasthauses der Genehmigung der Direktion. Nur auswärtige Schüler dürfen ein Fahrrad für den Schulweg benutzen. Die Räder können im Schulgebäude untergestellt werden, jedoch übernimmt die Schule keine Haftpflicht. Die Schüler sind deshalb verpflichtet, ihre Fahrräder anzuschließen. Auch für das Abhandenkommen von Kleidungsstücken kann die Schule keine Haftpflicht übernehmen.. Auswärtige Schüler, die mit der Bahn kommen, dürfen sich nicht länger als unbedingt nötig auf den Straßen oder auf dem Bahnhof aufhalten. Gaben für die Schülerbibliothek werden stets dankbar angenommen.
Die Ferien im Schuljahr 1930/31: Pfingstferien vom 8. Juni bis 15. Juni 1930. Sommerferien vom 12. Juli bis 9. August 1930. Herbstferien richten sich nach dem Beginn der allgemeinen Weinlese. Weihnachtsferien vom 21. Dezember 1930 bis 4. Januar 1931. Osterferien 1931 vom Sonntag, den 29. März 1931, ab.
Der Direktor ist in der Regel täglich zwischen 11 und 12 Uhr auf seinem Amtszimmer im Schul- gebäude zu sprechen. Fernsprecher Nr. 2780.
Schluß des Schuljahres 1929/30 am 5. April 1930. Bingen, im April 1930.
Dircktion des Gymnasiums und der Realschule Adler, Oberstudiendirektor.
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