Jahrgang 
1930
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IV. Mitteilungen an die Eltern.

Das neue Schuljahr beginnt am 28. April 1930, vormittags um 8 ½ Uhr mit den Aufnahme- prüfungen. Bis zu diesem Zeitpunkt können noch Anmeldungen erfolgen. Geburtsschein, jetzter Impfschein und das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule sind bei der An- meldung vorzulegen.

Am 29. April 1930 um 7.50 Uhr beginnt der stundenplanmäbige Unterricht.

Die Aufnahme in die Sexta des Gymnasiums und der Realschule erfolgt nach vierjährigem Grundschulbesuch. Ganz besonders leistungsfähige Schüler können nach den Bestimmungen vom 19. 1. 1926 auch schon nach dem dritten Grundschuljahr aufgenommen werden. Die Ueberweisung dieser Schüler geschieht durch das zuständige Kreisschulamt. SämtflicheDrei- jährigen haben sich einer Aufnahmeprüfung zu unterziehen, deren Ergebnis in Deutsch und Rechnen gut sein muß.

Das monatliche Schulgeld an den höheren Schulen Hessens ist, wie folgt, festgesetzt:

Für die oberen Klassen: (lla Ia)

Für die unteren und mittleren Klassen: (VI- II b)

a) Voller Satz

Für Schüler, deren Eltern in Hessen wohnen

Für Schüler, deren Eltern nicht in

Hessen wohnen

Für Schüler, deren Eltern in Hessen wohnen

Für Schüler, deren Eltern nicht in

Hessen wohnen

2ℳ 21.

Rk 23.

Nℳ 24.

Nℳ 26.

b) bei gleichzeitiger Schulaus-

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bildung von 2 Geschwistern 3 4 5 7. 6 u. mehr

Der Nachweis der Zahl der Geschwister ist auf einem dem Elfernhaus zugestellten Vordruck alsbald zu Beginn des Schuljahres zu erbringen. Es wird immer wieder um pünktliche Monatszahlung des Schulgeldes gebeten. Die Direktion bittet ferner wiederholt und dringend, soweit irgend möglich, mehr Gebrauch zu machen von der Einzahlung auf das Postscheckkonto Nr. 24686 der Kasse des Gymnasiums und der Realschule Bingen, Postscheckamt Frankfurt a. M. oder auf das Konto Nr. 125 bei der Kreissparkasse Bingen. Stundung des Schulgeldes kann nur in ganz besonderen Ausnahmefällen durch das Ministerium für Kultus- und Bildungswesen erfolgen. Entsprechende Gesuche müssen an die Direktion gerichtet sein. Abgangszeugnisse werden erst ausgehändigt, wenn alle Verpflichtungen gegen die Schule erfüllt sind. Der quittierte Schulgeldzettel muß vorgezeigt werden.

Freistellen können nur an begabte und fleißige Schüler mit gutem Betragen und guter Aufmerksamkeit verliehen werden. Die Leistungen der Bewerber in den Unter- und Mittel- klassen(VI- UII) müssen mitgut, in den Oberklassen(OII-Ol) mit mindestensim ganzen gut bezeichnet sein. Der Nachweis der Bedürftfigkeit ist durch behördliche Beglaubigung zu erbringen, wozu vorgedruckte Formulare(von der Direktion zu beziehen) zu benützen sind. Da die Freistellenzahl beschränkt ist, so sollen sich nur wirklich bedürftige Schüler melden. Die Gesuche, die alljährlich erneuert werden müssen, sind an die Direktion bis spätestens 30. April 1930 zu richten. An neu eingetretene Schüler werden im ersten Jahre in der Regel keine Freistellen bewilligt.

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