Jahrgang 
1929
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Die

Zu Beginn des Schuljahres wird den Eltern mitgeteilt, an welchem Tage sich die Hefte mit den von den Lehrern durchgesehenen und beurteilten Klassenarbeiten in den Händen der Schüler befinden. Die Eltern mögen alsdann regelmäßig Einsicht in die Hefte nehmen, um so dauernd über die Leistuugen ihrer Söhne unterrichtet zu sein. Ebenso wollen die Eltern darauf achten, daß die Schüler ihre häuslichen Aufgaben gewissenhaft, sorgfältig und in sauberer Schrift anfertigen. Auf diese Weise können die Eltern die Bildungs- und Er- ziehungsarbeit der Schule unterstützen.

Rücksprache der Eltern bei den Klassenführern und Klassenlehrern sind im Interesse der Schüler wünschenswert. Jedoch wird um vorherige Anmeldung gebeten. Rücksprachen über die Leistungen der Schüler erst kurz vor der Ausstellung der Zeugnisse oder einige Wochen vor Schluß des Schuljahres haben keinen Zweck. Während des Unterrichts sind die Lehrer nicht zu sprechen. Benachrichtigungen über die Leistungen der Schüler an Weih- nachten ergehen auf Grund eines Lehrerratsbeschlusses nicht mehr. Es wird den Eltern anheimgestellt, sich persönlich beim Klassenführer und den Fachlehrern nach den Leistungen zu erkundigen. Im übrigen wollen sich die Eltern das Herbstzeugnis ansehen.

Es wird gebeten, das Fehlen der Schüler wegen Krankheit nicht telefonisch zu melden, son- dern sich nach§ 8 der Schulordnung zu richten und in allen Fällen dem Schüler beim Wie- dererscheinen eine schriftliche Mitteilung mitzugeben.

Die Verwendung des Taschengeldes ihrer Söhne wollen die Eltern sorgfältig überwachen, vor allem sollen sie das Naschen und das Rauchen verhüten.

Auswärtige Schüler, die in Bingen wohnen oder essen müssen, bedürfen bei der Wahl der Wohnung oger des Gasthauses der Genehmigung der Direktion

Nur auswärtige Schüler dürfen ein Fahrrad für den Schulweg benutzen. Die Räder können im Schulgebäude untergestellt werden, jedoch übernimmt die Schule keine Haftpflicht. Die Schüler sind deshalb verpflichtet, ihre Fahrräder anzuschließen.

Auswärtige Schüler, die mit der Bahn kommen, dürfen sich nicht länger, als unbedingt nötig, auf den Straßen oder auf dem Bahnhof aufhalten.

Gaben für die Schülerbibliothek werden stets dankbar angenommen.

Ferien im Schuljahr 1929/30:

Pfingstferien vom 19. Mai bis 25. Mai 1929.

Sommerferien vom 13. Juli bis 11. August 1929.

Herbstferien richten sich nach dem Beginn der allgemeinen Weinlese. Weihnachtsferien vom 22. Dezember 1929 bis 5. Januar 1930. Osterferien 1930 von Samstag, den 6. April an.

Der Direktor ist in der Regel täglich zwischen 11 und 12 Uhr auf seinem Amtszimmer zu sprechen.

Fernsprecher Nr. 780.

Schluß des Schuljahres 1928/29 am 23. März 1929, bezw. am 27. März 1929.

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Bingen, im März 1929.

Direktion des Gymnasiums und der Realschule Adler, OberstudiendireKtor.