Jahrgang 
1929
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W. Mitteilungen an die Eltern.

Das neue Schuljahr beginnt am 15. April 1929, vormittags um 8 ½ Uhr mit den Aufnahme- prüfungen. Bis zu diesem Zeitpunkt können noch Anmeldungen erfolgen. Geburtsschein, letzter Impfschein und das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule sind bei der Anmeldung vorzulegen.

Am 16. April 1929 beginnt der stundenplanmäßige Unterricht.

Die Aufnahme in die Sexta des Gymnasiums und der Realschule erfolgt nach vierjährigem Grundschulbesuch. Ganz besonders leistungsfähige Schüler können nach den Bestimmungen vom 19. 1. 1926 auch schon nach dem dritten Grundschuljahr aufgenommen werden. Die Ueberweisung dieser Schüler geschieht durch das zuständige Kreisschulamt. Sämtliche Drei- jährigen haben sich einer Aufnahmeprüfung zu unterziehen, deren Ergebnis in Deutsch und Rechnen gut sein muß.

Das Schulgeld beträgt monatl. 17.50 RM. Ermäßigung tritt bei Geschwistern ein, die gleich- zeitig in Schulausbildung sind, und zwar beträgt das Schulgeld bei 2 Geschwistern 14.50 RM., bei 3 Geschwistern 11 50 RM, bei 4 Geschwistern 9 RM., bei 5 Geschwistern 6.50 RM., bei 6 Geschwistern 4 RM. Der Nachweis der Zahl der Geschwister ist auf einem dem Eltern- haus zugestellten Vordruck alsbald zu Beginn des Schuljahres zu erbringen. Es wird immer wieder um pünktliche Monatszahlung des Schulgeldes gebeten. Die Direktion bittet ferner, soweit irgend möglich mehr Gebrauch zu machen von der Einzahlung auf das Postscheckkonto Nr. 24686 der Kasse des Gymnasiums und der Realschule Bingen, Postscheckamt Frankfurt a. M. oder auf das Konto Nr. 125 bei der Kreissparkasse Bingen. Stundung des Schulgeldes kann nur in ganz besonderen Ausnahmefällen durch das Ministe- rium für Kultus- und Bildungswesen erfolgen. Entsprechende Gesuche müssen an die Direk- tion gerichtet sein. Abgangszeugnisse werden erst ausgehändigt, wenn alle Verpflichtungen gegen die Schule erfüllt sind. Der quittierte Schulgeldzettel muß vorgezeigt werden.

Freistellen können nur an begabte und fleißige Schüler mit gutem Betragen und guter Aufmerksamkeit verliehen werden. Die Leistungen der Bewerber in den Unter- und Mittel- klassen(VIU Il!) müssen mitgut, in den Oberklassen(O II O!) mit mindestensim ganzen gut bezeichnet sein. Der Nachweis der Bedürftigkeit ist durch behördliche Beglaubi- gung zu erbringen, wozu vorgedruckte Formulare zu benützen sind. Da die Freistellenzahl beschränkt ist, so sollen sich nur wirklich bedürftige Schüler melden. Die Gesuche, die all- jährlich erneuert werden müssen, sind an die Direktion bis spätestens 25. April 1929 zu richten. An neu eingetretene Schüler werden im ersten Jahre in der Regel keine Frei- stellen bewilligt.

Unsere Schüler sind durch die Nassauische Landesversicherungsbank gegen Unfälle ver- sichert. Die Teilnahnme an dieser Versicherung ist Pflicht aller Schüler, die jährliche Prämie beträgt R⁵M. 1.20.

Die Eltern werden gebeten, ihre Söhne zur Befolgung der Schulordnung anzuhalten.

Befreiung von allgemein verbindlichen Lehrfächern, wozu auch Turnen und Spielen gehören, kann nur durch den Direktor gegen Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses er- folgen. Nur in ganz dringenden Fällen darf im Anschluß an die Ferien Urlaub erteilt wer- den. Urlaubsgesuche sollen 23 Tage vor Beginn des Urlaubs eingereicht werden.

Meldungen für wahlfreie Unterrichtsfächer verpflichten zur Teilnahme für mindestens ein halbes Jahr. Mehr alz zwei wahlfreie Fächer darf ein Schüler nicht mitnehmen. Auch Kurzschrift, auf deren Wichtigkeit besonders auch in einem Ausschreiben des hess. Kultus- ministeriums hingewiesen wird, ist Wahlfach.

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