9. Die Verwendung des Taschengeldes ihrer Söhne wollen die Eltern sorgfältig überwachen, vor allem sollen sie das Naschen und das Rauchen verhüten.
Auswärtige Schüler, die in Bingen wohnen oder essen müssen, bedürfen bei der Wahl der Wohnung oder des Gasthauses der Erlaubnis der Direktion.
Nur auswärtige Schüler dürfen ein Fahrrad für den Schulweg benutzen. Die Räder können im Schulgebäude
untergestellt werden, jedoch übernimmt die Schule keine Haftpflicht. Die Schüler sind deshalb verpflichtet, ihre Fahrräder anzuschließen.
Auswärtige Schüler, die mit der Bahn kommen, dürfen sich nicht länger, als unbedingt nötig, auf den Straßen oder auf dem Bahnhof aufhalten.
Gaben für unsere Schülerbibliothek werden stets dankbar angenommen.
Die Ferien im Schuljahr 1928/29: Pfingstferien vom 29. Mai bis 2. Juni 1928. Sommerferien vom 14. Juli bis 11. August 1928. Herbstferien richten sich nach dem Beginn der allgemeinen Weinlese. Weihnachtsferien vom 22. Dezember 1928 bis 7. Januar 1929. Osterferien werden durch die Schulbehörde festgelegt.
Der Direktor ist in der Regel täglich zwischen Il und 12 Uhr auf seinem Amtszimmer zu sprechen.
Fernsprecher No. 780. Schluß des Schuljahres 1927/28 am 31. März 1928.
Bingen, im März 1928.
Direktion des Gymnasiums und der Realschule Adler, Oberstudiendirektor
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