Jahrgang 
1913
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Eine weitere Verfügung vom 24. April 1911 lautet: Um bei dem ungesunden Andrang zu den höheren Schulen unbegabte und den Aufgaben nicht gewachsene Schüler vor späteren Enttäuschungen zu schützen und um sie rechtzeitig den Übergang zu einem ihrer anders gearteten Veranlagung entsprechenden Bildungsgang und Beruf vollziehen zu lassen, bestimmen wir, daß Schüler, die in derselben Klasse zum zweitenmale das Lehrziel nicht erreichen, durch Beschluß des Klassenlehrerrats von dem weiteren Besuch einer jeden Lehranstalt derselben Art ausgeschlossen werden können. Die Aufnahme in eine höhere Schule anderer Art ist von dem Ergebnis einer Prüfung abhängig zu machen; sie wird jedoch in der Regel von vornherein zu versagen sein, wenn sich aus dem Zeugnis der früher besuchten Schule die Unfähigkeit zur Mitarbeit gerade in solchen Fächern ergibt, in denen die Lehrziele beider Schularten im wesentlichen übereinstimmen.

5. Um ein gedeihliches Zusammenwirken von Schule und Haus zu fördern, werden die Eltern gebeten, sich in allen besonderen Angelegenheiten an die Herren Fach- und Klassen- lehrer zu wenden und, wenn es irgend angängig ist, die Absicht ihres Besuchs den Lehrern, die sie zu sprechen wünschen, spätestens einen Tag vorher mitzuteilen. Die Lehrer betrachten es als ihre Pflicht, einen vertrauensvollen Verkehr mit den Eltern anzubahnen und zu unterhalten. Auch der Direktor ist stets in seinem Amtszimmer bis 12 Uhr zu sprechen.

6. Die Eltern unserer Schüler sind durch die Presse eingehend darüber unterrichtet, welche verheerenden Wirkungen die Schund- und Schmutzliteratur auf die jugenglichen Gemüter ausübt. Es ist eine alte Forderung, daß Schule und Haus zusammen arbeiten sollen. Es ist aber ein Unding, in der Schule literarische Erziehung zu pflegen und im Elternhause Schund und seichte Unterhaltungs- und Witzblätter zu lesen oder zu gestatten. Wir richten daher, wie auch in früheren Jahren, an die Eltern das dringendste Ersuchen, alle erdenkliche Aufmerksamkeit darauf zu richten, daß der Sohn nichts erwirbt, kauft, leiht, was geeignet ist, seinen Geschmack zu schädigen, seine Phantasie ungesund zu erhitzen und sein sittliches Gefühl zu beeinträchtigen.

7. In das kommende Schuljahr fallen folgende Ferien: Pfingsten: 11. bis 18. Mai; Sommer: 17. Juli bis 13. August; Herbst: 25. September bis 8. Oktober; Weihnachten: 21. Dezember bis 4. Januar 1914; Schluß des Schuljahres: 4. April 1914. Dazu kommen noch folgende schulfreien Tage: Christi Himmelfahrt 1. Mai; Fronleichnam 22. Mai; Marià Himmelfahrt 15. August; Ludwigstag 25. August; Geburtstag Ihrer Königl. Hoheit der Großherzogin 17. September; Allerheiligen 1. November; Fastnacht 23. und 24. Februar 1914.

VIII. Zugänge zur Bibliothek für das abgelaufene Schuljahr.

Jakob Grimm und Wilhelm Grimm, Deutsches Wörterbuch, 7 Lieferungen.

Otto Sarrazin, Verdeutschungswörterbuch, 4. Aufl., Berlin 1912.

Th. Vernaleken, Deutsche Sprachrichtigkeiten und Spracherkenntnisse, Wien 1000.

Fr. Weigand, Deutsches Wörterbuch. 5. Aufl. Gießen 1000.

A. Salzer, IIlustrierte Geschichte der deutschen Literatur. München 1900.

A. Gercke und E. Norden, Einleitung in die Altertumswissenschaft. 3 Bände. Leipzig 1912.

A. Thimme, Parallelsyntax der griechischen und lateinischen Spracie. Hannover 1912.

P. Dörwald, Aus der Praxis des griechischen Unterrichts in Obersekunda. Halle 1905.

A. Malfertheiner, Realerklärung und Anschauungsunterricht bei der Lektüre der griechischen Klassiker. I. Teil: Xenophon, Homer, Herodot.