Jahrgang 
1913
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Naonie oder die letzten Tage von Jerusalem, von A. Bretz IVR; Scherenberg, Kaiser Wilhelm I., von J. Gundlach IVR; Pannwitz, Marschall Vorwärts und Prinz Eugen, von W. Knell IVR; Hauffs Märchen und Münchhausen, von W. Nist IVR; Die schönsten Märchen für artige Kinder, von F. Ulrich IVR; Wissmann, Aquatorial-Afrika, von H. Frank VR; W. Busch, Der Schmet- terling und Arndts Märchen und Jugenderinnerungen, von W. Weidmann VR.

Die Heizungseinrichtungen hatten zu Beanstandungen und Beschwerden von Eltern wegen ungenügender Wärme Anlaß gegeben. Es wurden daher gegen Ende des Jahres 1912 eingehende Anderungen vorgenommen. Nachdem bereits vorher viele unnötige Ventila- tionsvorrichtungen entfernt waren, wurden namentlich die Heizkörper ausgiebig verstärkt. Da sich die ungenügende Beheizung besonders im obersten Stockwerk geltend machte, dessen Decke eine geringere Dicke hat als die unteren, so wurde diesem Übelstand dadurch abzuhelfen gesucht, daß über den ganzen Speicherboden eine Torfmullschicht mit Bretterbelag gezogen wurde. Einen Erfolg dieser Maßnahmen darf man erhoffen, doch läßt sich ein abschließendes Urteil bis jetzt noch nicht fällen. Andere anerkannte Mißstände baulicher Art, die das gesund- heitliche Gebiet berühren, bedürfen noch der Abhilfe.

VII. Bekanntmachungen und Mitteilungen an die Eltern.

1. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 31. März 1913, um 8 Uhr; gleichzeitig finden die Aufnahmeprüfungen statt. Anmeldungen zur Aufnahme werden, soweit noch nicht geschehen, Donnerstag, den 27. März, von 10 Uhr ab auf dem Amtszimmer des Unter- zeichneten entgegengenommen. Außer dem Impfschein und dem Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule ist auch ein Auszug aus dem standesamtlichen Geburts- register vorzulegen, in welchem, falls mehrere Vornamen vorhanden sind, der Rufname unterstrichen sein muß. Diejenigen Schüler, welche in die unterste Klasse(Sexta) der Real- schule oder des Progymnasiums eintreten wollen, müssen neun Jahre alt sein und, wenn sie nicht unmittelbar aus unserer Vorschule übertreten, durch eine Prüfung nachweisen, daß sie die deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, einige Sicherheit in der Rechtschreibung besitzen und in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen geübt sind. In die unterste Klasse der Vorschule können Knaben aufgenommen werden, die sechs Jahre alt sind...

2. Schulgeldbefreiungen, ebenso wie Stiftungen werden auf Nachsuchen und Erweis der Bedürftigkeit an solche Schüler(nicht in der Vorschule) verliehen, die sich durch gute Befähigung, Strebsamkeit und gute Sitten auszeichnen. Sie erlöschen mit dem Ablauf des Schuljahrs. Werden sie weiter gewünscht, so ist jedesmal vor dem 1. Mai eine Eingabe an den Unterzeichneten zu richten.

3. Die schriftlichen Klassenarbeiten werden, soweit möglich, an bestimmten Tagen, die zu Beginn des Schuljahrs den Eltern mitgeteilt werden, den Schülern verbessert zurück- gegeben. Hierdurch soll den Eltern die Gelegenheit gegeben werden, sich von den Fort- schritten ihrer Söhne Kenntnis zu verschaffen.

4. Nach einer Ministerialverfügung vom 21. April 1911 sind Schüler, die nach Ablauf des achten Schuljahrs austreten, von der Fortbildungsschule nur dann entbunden, wenn sie mindestens ein Jahr lang der Obertertia angehört und nach dem Urteil des Lehrerrats in den wichtigsten Haupt- und Nebenfächern erfolgreich mitgearbeitet haben.