VII. Bekanntmachungen und MNitteilungen an die Eltern.
.Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 20. April 1909, um 8 Uhr; Tags zuvor finden um 8 Uhr die Aufnahmeprüfungen statt. Anmeldungen zur Aufnahme werden, soweit noch nicht geschehen, Samstag, den 17. April, von 10 Uhr ab auf dem Amtszimmer des Unterzeichneten entgegengenommen. Außer dem Impfschein und dem Abgangszeug- nis der zuletzt besuchten Schule ist auch ein Auszug aus dem standesamtlichen Ge- burtsregister vorzulegen, in welchem, falls mehrere Vornamen vorhanden sind, der Ruf- name unterstrichen sein muß. Diejenigen Schüler, welche in die unterste Klasse(Sexta) der Realschule oder des Progymnasiums eintreten wollen, müssen neun Jahre alt sein und, wenn sie nicht unmittelbar aus unserer Vorschule übertreten, durch eine Prüfung nachweisen, daß sie die deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, einige Sicher- heit in der Rechtschreibung besitzen und in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen geübt sind. In die unterste Klasse der Vorschule können Knaben aufgenommen werden, die sechs Jahre alt sind.
Schulgeldbefreiungen in der Realschule und dem Progymnasium, ebenso wie Stif- tungen werden auf Nachsuchen und Erweis der Bedürftigkeit an solche Schüler verliehen, die sich durch gute Befähigung, Strebsamkeit und gute Sitten auszeichnen. Sie erlöschen mit dem Ablauf des Schuljahres. Werden sie weiter gewünscht, so ist jedesmal vor dem 1. Mai eine Eingabe an den Unterzeichneten zu richten.
Die schriftlichen Klassenarbeiten werden, soweit möglich, an bestimmten Tagen, die zu Beginn des Schuljahres den Eltern mitgeteilt werden, den Schülern verbessert zurück- gegeben. Hierdurch soll den Eltern die Gelegenheit gegeben werden, sich von den Fort- schritten ihrer Söhne Kenntnis zu verschaffen.
Die Schulgeldsätze für die Realschule und das Progymnasium sind gleichgestellt. Für Nichthessen wird ein Zuschlag von 20 Mark erhoben.
Um ein gedeihliches Zusammenwirken von Schule und Haus zu fördern, werden die Eltern gebeten, sich in allen besonderen Angelegenheiten an die Herren Fach- und Klassen- lehrer zu wenden und, wenn es irgend angängig ist, die Absicht ihres Besuchs den Lehrern, die sie zu sprechen wünschen, spätestens einen Tag vorher mitzuteilen. Auch der Direktor ist stets in seinem Amtszimmer bis 12 Uhr zu sprechen.
6. In das kommende Schuljahr fallen folgende Ferien: Ostern: 4. April bis 18. April; Pfingsten:
30. Mai bis 6. Juni; Sommer: 15. Juli bis 11. August; Herbst: 14 Tage(Lage unbestimmt); Weihnachten: 23. Dezember bis 5. Januar 1910. Schluß des Schuljahres: 19. März 1910. Dazu kommen noch folgende schulfreien Tage: Christi Himmelfahrt 20. Mai, Fronleichnam 10. Juni, Ludwigstag 25. August, Geburtstag Ihrer Kgl. Hoheit der Großherzogin 17. Sept., Allerheiligen 1. November, Fastnacht: Montag, 7. Febr. und Dienstag, 8. Febr. 1910.
Bingen, im März 1909.
Großherzogliche Direktion der Realschule und des Progymnasiums Dr. Denig.


