G. Bekanntmachungen betreffend das neue Schuljahr und die Annahme neuer Schüler.
Anmeldungen zur Aufnahme in die Vorſchule, die Realſchule und in das Progymnaſium werden Dienſtag und Mittwoch, den 7. und 8. April, Vormittags von 10—12 Uhr, im Amts⸗ zimmer des Direktors entgegengenommen. Außer dem Geburtsſchein mit unterſtrichenem Rufnamen und dem Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Schule iſt auch der Impfſchein über die erſte, beziehungsweiſe zweite Impfung vorzulegen. Die Aufnahmeprüfungen finden Montag, den 20. April, von morgens 8 Uhr an, ſtatt. Der Unterricht beginnt Dienſtag, den 21. April um 8 Uhr.
Die Vorſchule, welche 3 Jahre umfaßt und für die Realſchule und das Progymnaſium vorbereitet, nimmt in ihre unterſte Klaſſe Knaben auf, die bis zum 30. September 1903 das ſechſte Lebensjahr zurückgelegt haben.
Die Realſchule nimmt in die Sexta Knaben auf, die das 9te Lebensjahr zurück⸗ gelegt haben. Bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife können auch ſolche Knaben aufge⸗ nommen werden, welche bis zum 30. September 1903 das 9te Lebensjahr vollenden werden.
Das Progymnaſium nimmt in die Sexta ebenfalls Knaben auf, welche das 9te Lebens jahr entweder ſchon zurückgelegt haben oder bis zum 30. September 1903 zurücklegen werden.
Bingen, März 1903. [Großh. Direktion der Realſchule und des Progymnaſiums.
Profeſſor Dr. Helm.


