Wir erſuchen deshalb die Eltern, darauf zu achten, daß die Schüler im Winter der Regel nach um ½ 6 Uhr zu Hauſe ſind und bleiben. Erſt jüngſt hat eine ziemliche Anzahl einheimiſcher Schüler wieder bewieſen, daß es nichts taugt und zu Unfug führt, wenn nach der genannten Zeit kleinere oder größere Scharen ſich noch umhertreiben.
Ferner lenken wir die Aufmerkſamkeit der Eltern auf die Erweiterung der Anſtalt im Gebiete des lateiniſchen Unterrichtes und der Vorſchule. Um eine geeignete Grundlage zu er⸗ halten, wurden im laufenden Schuljahre einige Lateinſtunden mehr gegeben, als vorgeſchrieben iſt. Von Oſtern 1882 an wird wieder die regelmäßige Stundenzahl eingeſetzt werden(je 3 Stunden in Abteilung I—III; je 4 Stunden in Abteilung IV— VII).
Dieſe Stundenzahl wird für ſtrebſame Schüler genügen, um nach Durchlaufung unſerer Schule den Uebertritt in die Unterprima einer Realſchule I. Ordnung zu erreichen. Auf den Anſchluß an dieſe Schulen weiſt die Organiſation der Realſchulen II. Ordnung vor allem hin.
Wir bemerken dabei, daß ein Abgangsexamen auf einer Realſchule I. Ordnung zum Bezug der Univerſitäten(und der polytechniſchen Anſtalten) berechtigt für alle Studien im Ge⸗ biete der Ingenieurkunde, des techniſchen, Finanz⸗ und Kameralfaches, ſowie in den natur⸗ wiſſenſchaftlichen und mathematiſchen(in Preußen auch neuſprachlichen) Fächern des höheren Lehr⸗ amtes. Es kommen hier alſo in Betracht die Stellen der Steuerkommiſſäre, der Steuer⸗ inſpektoren, Rentbeamten, Obereinnehmer, Oberzollinſpektoren, Forſtmeiſter, Oberförſter, Kreis⸗ baumeiſter, Bergmeiſter, Salinen⸗Inpektoren und Eiſenbahn⸗Ingenieure. Dazu kommen die Berechtigungen im Militär⸗ und Poſtdienſt.
Heſſiſche Realſchulen I. Ordnung ſind in Mainz, Darmſtadt, Offenbach, Gießen.
Wollen Schüler auf ein Gymnaſium übertreten, ſo muß neben dem von der Anſtalt Gebotenen privater Fleiß und beſonderer Eifer dies zu erreichen ſuchen.
Die Vorſchule iſt ſeit Oſtern 1881 in 2 Klaſſen(VII und VIII) getrennt, ſodaß die Knaben mit erreichtem ſchulpflichtigen Alter(mit 6 Jahren) eintreten können. Die wenigen kombinierten Stunden(3 Stunden Schreiben) werden mit Oſtern 1882 und dem vorausſicht⸗ lichen Eintritt eines neuen Lehrers ebenfalls getrennt.
Wie ſchon Oſtern 1881 müſſen wir den Eltern dringend raten, ihre Kinder uns von da an mit 6 Jahren anzuvertrauen, ſodaß dieſe je 2 Jahre in Kl. VIII und VII bleiben, dann mit 10 Jahren nach Kl. VI übertreten und vorausſichtlich regelmäßig aufrücken.
Die von Oſtern 1881 bezw. 1882 an hier durchgeführte Einrichtung der Vorſchule ſtimmt mit derjenigen der anderen Vorſchulen an den Heſſiſchen Realſchulen II. Ordnung.
Wir erinnern dabei wieder daran, daß es keinen Zweck hat, die Knaben vor erreichtem 10. Jahre, alſo vor Eintritt in unſere VI. Kl., Franzöſiſch beginnen zu laſſen, da der Unter⸗ richt in dieſer Sprache erſt dann anfängt.
Endlich bemerken wir, daß unſerer Anſicht nach hier zu häufig um Dispens von ein⸗ zelnen Fächern, z. B. vom Turnen, nachgeſucht wird. Wir weiſen dieſer Erſcheinung gegenüber darauf hin, daß die Ausſtellung eines vollgültigen Militärzeugniſſes wie von regelmäßigem Schulbeſuche, lobenswertem Betragen und erfolgreichem Beſuche der I. Kl., ſo von der Teilnahme an allen Unterrichtsgegenſtänden abhängt.
Bingen, im Dezember 1881.
b Grosshereogliche Wirehtion ler Nealachule
Dr. Schneider.
Druck von Otto Boryszewski, Bingen a. Rh.


