Donnerstags:. Freitans: 1. Rheinländer, Julius: ke chateau de cartes. 1. Vogerts, Georg: La cignle et la fourmi. 2. Landau, Julius: La cloche. 2. Rheinländer, Julius: M. de Neuville, aus 3. Schwalbach, Jakob: Consolation de l'orphelin. Müller, Heinrich: Oscar llonneur ei 4. Sommer, Ludwig: Ke lion à Florence. Bernd, Franz: Jnacques Pauvreté. 5. Brück, Adolph: ke nid de fauvelte. 3. Herz, Hermann: ka petite mendiante. 6. Bernd, Franz: Soupir à Dieu. 4. Schmitt, Adam: I.’eléphant. l'hirondelle et 7. Schmitt, Adam: An Elegy on the denth o la pie.
a mad dog. 5. Kirch, Ludwig: l.e renard et la cicogne.
8. Hecht, Joſeph: ke héron. 6. Hecht, Joſeph: The little fish. 9. Salomon, Otto: The slar. 7. Friedberg, Joſeph: Le petil Pierre. 10. Gottſchalk, Guſtav: ka petite soeur. 8. Salomon, Otto: lLe lombenu de Napoléon.
9. Rothſchild, Friedrich: The stars.
III. Bekauntmachung
über die Zeit und die Bedingungen der Aufnahme in die Infalt.
Nach der jetzigen Einrichtung umfaßt die hieſige Realſchule vier Claſſen; die unterſte oder vierte Claſſe hat einen zweijährigen, die dritte und zweite je einen einjährigen und die erſte abermals einen zweijährigen Curſus, nach deſſen Vollendung die Schüler ein die Berechtigung zum einjährigen Freiwilligendienſte gewährendes Entlaſſungszeugniß erhalten.*) Als Normaljahre für die verſchiedenen EClaſſen gelten bei der Aufnahme in die IV. Claſſe das zurückgelegte(oder in einigen Monaten zu erreichende) 10. Lebensjahr,
„„.„ 7„„ 7„„„„ 1 2.„ ,„ 1—. 1„„„„„„„„ 13 3.„ „„, 1.„ 1 4.
Zur Erzielung eines altersgemäßen, Fortſchreitens und zur Erlangung möglichſter Durchbildung iſt es wünſchenswerth, daß die Schüler, welche unſere Anſtalt beſuchen wollen, dieſelbe von unten auf durchmachen, und nicht erſt ſpäter in eine der Mittelclaſſen eintreten..
Zur Aufnahme in die unterſte Claſſe ſind erforderlich: Geläufiges Leſen und Schreiben der deut⸗ ſchen und lateiniſchen Schrift; Kenntniß der Begriffswörter; ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung; Kennt⸗ niß der vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen.
Die Aufnahme in eine höhere Abtheilung oder Claſſe iſt bedingt durch die Kenntniß der auf den erſten Blättern dieſes Programms bezeichneten, in der nächſtvorhergehenden Abtheilung oder Claſſe durchgenom⸗ menen Lehrgegenſtände.
Die Prüfung der neu aufzunehmenden Schüler wird Mittwoch, den 1. Juni, Morgens um 8 Uhr, im Locale der Real hule im hieſigen Amthauſe abgehalten. Anmeldungen dazu beliebe man vom 24. bis 31. Mai bei dem Director zu machen.
Am 2. Juni findet die Verſetzung der Schüler in höhere Claſſen und Abtheilungen Statt; am 3. Juni beginnt der Unterricht für das neue Schuljahr.
Die Feſtſetzung des jährlichen Schulgeldes für Einheimiſche auf 18 fl., für Ortsfremde auf 30 fl. iſt durch Entſchließung des Großherzoglichen Miniſteriums des Innern vom 4. März 1869 genehmigt worden. Das Schulgeld wird in 2 Hälften in den erſten Wochen des Sommer⸗ und Winterhalbjahres erhoben.
Großherzogliche Direction der Realſchule zu Bingen: — Sander.
*) In d dem dies jährigen Programm der Großzherzoglichen Realſchule zu Alzey wird irrthümlich Bingen auch den Städten Alsfeld, Alzey, Friedberg, Gießen, Miche lſtadt und Offenbach beigezählt, welche eine Vorſchule zur Nealſchule für Knaben von 6—10 Jahren beſihen. Anerdinds war eine ſolche von 1847 bis 1867 vorhanden, wurde aber dann zur vierten Realclaſſe erhoben, Die Wiedererrichtung einer ſolchen Vorſchule iſt von Großherzoglicher Oberſtudiendirection als wünſchenswerth anerkannt. Zwar ſchweben noch die Verhandlungen zwiſchen den zuſtändigen Behörden, werden jedoch wohl bis zum Beginn des neuen Schuljahres eine vielen Eltern erwünſchte Erledigung ſinden, und wir hoffen, noch vor dieſem Zeitpunkte die Be⸗ dingungen der Aufnahme in dieſe Vorſchule veröffentlichen zu können.


