Jahrgang 
1927
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Akademieort einberufen. Die Bewerberinnen werden sich in einer Aufnahmeprüfung über Kennt- nisse und Fertigkeiten in der Nadelarbeit im Umfange einer abgeschlossenen Lyzeumsbildung aus- weisen müssen.

Ob in besonderen Fällen von der Forderung hinreichender turnerischer, musikalischer und technischer Vorbildung abgesehen werden kann, pleibt meiner Entscheidung vorbehalten. gez Becker.

9. Ministerialerlass vom 28. 10. 1926: Die Behörde verlangt gutachtliche Aeusserung über den Schutz von Fahrschülern vor gesundheitlichen und sittlichen Gefahren. Die Anstalt hat daraufhin durch die Schüler an die auswärtigen Eltern die Anfrage gerichtet, ob irgendwelche Beschwerden vorlägen, und gebeten, ihr davon Mitteilung zu machen. Es ist keine Beschwerde eingelaufen. Von einer Einberufung des Elternrates wurde deshalb nach dem Vorschlage des Vorsitzenden desselben abgesehen.

10. Ministerialerlass vom 15. 2. 1927: Die Zentrale für sexuellen Jugendschutz, Berlin- Lichterfelde, beabsichtigt Vorschläge zur Lösung der Frage den Lehrerkollegien und Elternbei- räten vorzulegen. Die Erledigung dieser Angelegenheit wurde aus Zeitmangel auf das nächste Schuljahr verschoben.

11. Ministerialerlass vom 28. 3. 1927: Das Zeugnis am Abschlusse der UII(Abgangszeugnis) soll künftig den VermerkZeugnis der mittleren Reife erhalten.

Ferien-Ordnung für das Schuljahr 1927:

Bezeichnung der Ferien Letzter Schultag Erster Schultag Osterferien: 9. April 26. April Pfingstferien: 3. Juni 14. Juni Sommerferien: 1. Juli 2. August Herbstferien: 27. September 12. Oktober Weinachtsferien: 21. Dezember 5. Januar Osterferien: 1928 31. März

1. Mitteilungen an die Eltern.

1. Beurlaubungen von Schülern und Schülerinnen im Anschluss an die Ferien bedürfen der Genehmigung des Prov.-Schulkollegiums.

2. Das Schulgeld muss innerhalb der drei ersten Tage eines jeden Monats eingezahlt werden. Es beträgt für die Monate Juni, September, Dezember, März je 16 Mark, für die übrigen Monate je 17 Mark. Anträge auf vollständigen oder teilweisen Schulgelderlass sind sofort nach Beginn des neuen Schuljahres mit ausführlicher Begründung an den Klassenlehrer zu richten. Im Hinblick auf die grosse Zahl arbeitsloser oder nicht vollbeschäftigter Väter können andere nur in dringenden Ausnahmefällen berücksichtigt werden, da die Zahl der Freistellen eine verhältnis- mässig geringe ist. Neben der Bedürftigkeit der Eltern ist die Würdigkeit der Schüler bezw. Schülerinnen die Voraussetzung für die Gewährung von Schulgeldvergünstigungen. Nach dem neuen Schulgelderlass dürfen nur solche Schüler berücksichtigt werden, deren Fähigkeiten und Leistungen über das durchschnittliche Mass hinausragen.

3. Den Eltern wird dringend empfohlen, ihre Kiuder bei Anfertigung der häuslichen Arbeiten ständig zu überwachen, sich täglich die Aufgabenbücher und wöchentlich die Arbeitshefte vorlegen zu lassen, vor allem aber die Lehrer von Zeit zu Zeit in ihren Sprechstunden aufzu- suchen, um sich mit ihnen über etwaige notwendige Massnahmen rechtzeitig ins Einvernehmen