Jahrgang 
1927
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Der 26 März als hundertster Todestag des grossen Tondichters Ludwig van Beethoven wurde in würdiger Weise begangen. Stud-Rat Reichmann verstand es, in einer von Wärme getragenen Rede den gewaltigen Musiker besonders als Menschen dem Herzen der Schüler näher- zubringen, während Stud.-Rat Dr. Gottschalk durch einige erläuternde Worte das Verständnis der zu Gehör kommenden Musikwerke zu erleichtern suchte. Die Vortragsfolge umfasste: vier Chor- gesänge des Schülerchors unter Leitung des Oberschullehrers Kroppenstedt, Stücke aus der 5. Symphonie in C-Moll, Violin-Romanze in F-Dur, die Sonate pathétique für Klavier, ein Menuett und das Andante aus der Sonate op. 26. Um die Ausführung machten sich ferner verdient in alter An- hänglichkeit an die Anstalt zwei unserer Abiturienten, Gilges und Donges, der Obersekundaner Hans Biechtler und die Untertertianerin Ilse Hickmann.

VIII. Die wichtigsten Erlasse und Verfügungen der Behörde.

1. Die Aufnahme von Gastschülern, die nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig ist, bedarf der Genehmigung seitens des Prov.-Schulkollegiums. Vollschüler können diese nur auf Grund einer schriftlich und mündlich durchzuführenden Aufnahmeprüfung werden.

2. Ministerialerlass vom 26. 8. 1926: An den Volksschulen können Kinder vorzeitig in eine höhere Klasse übergehen, wenn ein Verbleiben in der für sie an sich zuständigen Klasse ein päda- gogisches Hemmnis wäre. Das Ueberspringen kommt nur in Betracht zu Beginn des zweiten, zum Herbst des zweiten oder zu Beginn des dritten Schuljahres.

3 Ministerialerlass vom 20. 8 1926 Lobende Anerkennung der von den Schülergruppen des Vereins für das Deutschtum im Ausland geleisteten Arbeit.

4. Ministerialerlass vom 6. 10. 1926: Berechtigungen der Zeugnisse von preussischen höheren Lehranstalten im Reiche und in Preussen.

5. Ministerialerlass vom 4. 11. 1926: Die Schüler sollen auf die Folgen von leichtsinnigen Anschlägen auf Eisenbahnzüge aufmerksam gemacht werden.

6 Ministerialerlass vom 11. 12 1926: Die Schulen sollen mit den Berufsämtern zusammen- arbeiten und diesen die Lehrstellenvermittlung überlassen.

7. Ministerialerlass 10. 11. 1926: Die Lehrer werden ersucht, der Handschrift der Schüler ihre besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden.

8 Ministerialerlass vom 15. 11. 1926: Die Studienstiftung des Deutschen Volkes(Dresden) ermöglicht besonders begabten Abiturienten, denen die Mittel fehlen, das Studium.

9. Ministerialerlass vom 18. 1. 1927: Beabsichtigte Eröffnung einer Pädagogischen Akademie auf simultaner Grundlage zur Ausbildung evang. und kath. Volksschullehrer in Frankfurt a. M. Anfang Mai 1927. Der Bildungsgang ist zweijährig. Studiengebühren werden nicht erhoben. Unter gewissen Voraussetzungen können Stipendien gewährt werden. Internate sind mit den Akademien nicht verbunden. Arbeitspläne sind bei den Sekretariaten der Pädagogischen Akademien erbältlich. Aufnahmegesuche sind bis spätestens zum 15. März 1927 an die Akademiedirektoren unmittelbar zu richten. Der Meldung sind beizufügen:

1. ein Lebenslauf,

2. eine beglaubigte Abschrift des Reifezeugnisses einer neunklassigen höheren Lehranstalt oder eine Bescheinigung des Anstaltsleiters über die bestandene Reifeprüfung oder über das voraussichtliche Bestehen derselben,

3. ein Gesundheitszeugnis eines zur Führung eines Dienstsiegels berechtigten Arztes.

Im Laufe des Monats April werden die Bewerber, deren Aufnahme in die Akademie in Aus- sicht genommen ist, zu einer Reifeprüfung ihrer musikalischen Kenntnisse und Fertigkeiten(Vom- Blatt-Singen eines einfachen Liedes und Vertrautheit mit Klavier, oder Violine oder Orgel) am