Jahrgang 
1925
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VIII. Die wichtlgsten Erlasse und vVerfügungen der Behörde.

1. Die Aufnahme von Gastschülern, die nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig ist, bedarf der Genehmigaung seitens des Prov.-Schulkollegiums Vollschüler können diese nurauf Grund einer schriftlich und mündlich durchzuführenden Aufnahmeprüfung werden.

2. Das Prov.-Schulkollegium gestattet auf Antrag, dass die Schülerhöchstzahl in Sexta über- schritten wird(57 statt 50).

3. Der Erweiterungsbau wird genehmigt.(Vfg. v. 25. 5. 26.)

4. Der Hausmeister erhält eine planmässige Beamtenstelle.

5. Durch Erlass vom 12. März 192¹ hat der Herr Minister festgesetzt, dass für die Aufnahme in die Sexta folgendes zu fordern ist:

Heimatkunde. Bekanntschaft mit der heimatlichen Umwelt, Fähigkeit zur Wiedergabe einiger heimatlicher Sagen und Geschichten, soweit die Umwelt Anknüpfungspunkte dafür bietet. Verständnis der wichtigsten erdkundlichen Grundbegriffe, für die die Heimat den anschaulichen Inhalt liefert, einiges Verständnis eines einfachen Planes des Heimatortes und einer einfachen Karte seiner nächsten Umgebung(Kreiskarte), Kenntnis einiger wichtiger Pflanzen und Tiere der Heimat.

Deutsch. Fäbigkeit zur Anfertigung einer kurzen Niederschrift über einen Gegenstand, der der kindlichen Erfahrung oder Einbildungskraft naheliegt, ohne wesentliche Verstösse gegen die Rechtschreibung(in bezug auf lauttreue Schreibung, Umlaut, Kürze und Länge der Selbstlaute, Grosschreibung der Dingwörter) und den Satzbau. Bei der Wahl des Gegenstandes und der Fassung der Aufgabe ist einige Freiheit zu lassen. Kenntnis der lateinischen Schrift. Fliessendes, laut- richtiges und sinngemässes Lesen leichtfasslicher Lesestücke in deutscher und lateinischer Druck- schrift. Wiedererzählung des Hauptinhalts, sofern sich das Stück dazu eignet. Sprechen einiger selbstgewählter Gedichte mit deutlicher Aussprache und schlichtem Vortrag. Einige Sicherheit im Bestimmen der Teile eines einfachen Satzes(Satzgegenstand und Satzaussage) und der wichtigsten Wortarten(Dingwort, Zeitwort, Eigenschaftswort, Zahlwort, Fürwort). Erkennen und Bilden der wichtigsten Biegungsformen des Dingwortes und des Zeitwortes(Gegenwart, erste Vergangenheit und Zukunft der Wirklichkeit in der Tätigkeitsform).

Rechnen. Schätzen anschaulich gegebener Längen, Kenntnis der Geldscheine und Geld- stücke und der wichtigsten Längen- und Flächenmasse und Gewichte. Verständige Lösung kleiner Sachaufgaben aus dem Gesichtskreis der Kinder, deren sprachliche Einkleidung keine Schwierig- keiten bietet. Sicherheit im kleinen Einmaleins und in den darauf zurückgehenden Teilungsaufgaben, im Zusammenzählen. Abziehen und Vervielfältigen. Kopfrechenaufgaben mit leicht behaltbaren Zahlen. Bekanntschaft mit den einfachen Brüchen. Lösung leichter entsprechender Aufgaben. Schriftliches Zusammenzählen. Abziehen. Malnehmen und Teilen(das letzte mit höchstens zwei- stelligen Teilern) im Zahlenraum bis etwa zur Million.

Zeichnen. Zeichnen eines einfachen, dem Kinde vertrauten Gegenstandes aus dem Gedächtnis(mit Stift oder Kohle).

Ferien-Ordnung für das Schuljahr 1926:

Bezeichnung der Ferien Letzter Schultag Erster Schultag Osterferien: 27. März 13. April Pfingstferien: 21. Mai 1. Juni Sommerferien: 2. Juli 3. August Herbstferien: 28. September 13. Oktober Weihnachtsferien: 23. Dezember 7. Januar 1927 Osterferien: 9. April 1927