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Einmaleins und in den darauf zurückgehenden Teilungsaufgaben, im Zuſammenzählen. Abziehen und Vervielfältigen. Kopfrechenaufgaben mit leicht behaltbaren Zahlen. Bekanntſchaft mit den einfachen Brüchen. Löſung leichter entſprechender Aufgaben. Schriſtliches Zuſammenzählen. Abziehen. Malnehmen und Teilen (das letzte mit höchſtens zweiſtelligen Teilern) im Zahlenraum bis etwa zur Million.
Zeichnen. Zeichnen eines einfachen, dem Kinde vertrauten Gegenſtandes aus dem Gedächtnis (mit Stift oder Kohle).
2. Die Ferien für das kommende Schuljahr ſind vom Herrn Oberpräſidenten wie folgt feſtgeſetzt: Oſtern 1925 vom 4. April 1925 bis 21. April 1925.— Pfingſten vom 29. Mai 1925 bis 9. Juni 1925. Sommer vom 3. Juli 1925 bis 4. Auguſt 1925.— Herbſt vom 29. Septbr. 1925 bis 14. Oktober 1925. Weihnachten 1925 vom 23. Dezember 1925 bis 7 Januar 1926.— Oſtern 1926 vom 27. März 1926.
3. Durch Erlaß vom 26. Februar 1925 genehmigt der Herr Miniſter den Ausbau des Real⸗ progymnaſiums zu einer Vollanſtalt.
4. Laut Verfügung des Prov.⸗Schulkoll. vom 18. März 1925(2608) wird die Einführung des Nachmittagsunterrichtes geſtattet.
Biedenkopf, den 4. Juni 1925.
Der Direktor: Dr. phil. W. Paulus.


