— 20—
Die Aufnahmeprüfung für das neue Schuljahr findet am Montag, dem 20. April, vormittags 9 Uhr statt. Anmeldungen sind mündlich oder schriftlich an den Unterzeichneten zu richten und von folgenden Zeugnissen zu begleiten:
1. einem Impfschein; bei denen, welche das 12. Lebensjahr übelschritton haben, einen Schein über die Wiederimpfung;
2. einer standesamtlichen Geburtsurkunde; Auszug aus dem Geburtsrogister, Geburtsschein oder Familienstammbuch;
3. einem Arbeitszeugnis von der zuletzt besuchten Schule bezw. einem Zeugnisse der
Privatlehrer.
Bedingungen für die Aufnahme in die Sexta sind: 1. Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; 2. Fertigkeit, Vorgesprochenes in beiderlei Schrift ohne grössere Fehler gegen die Recht- schreibung leserlich, reinlich und nicht zu langsam nachzuschreiben; 3. Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen; 4. einige Kenntnis der biblischen Geschichte.
Für die Schüler der IIIb wird im Stundenplan auf den Konfirmandenunterricht weitgehendste Rücksicht genommen. In den übrigen Klassen ist dies nicht möglich. Damit die Schüler durch Versäumen wichtiger Unterrichtsstunden in ihrem Fortschreiten nicht gehemmt werden, wird den Eltern dringend empfohlen, ihre Söhne in dem Jahr konfirmieren zu lassen, in dem sie die IIIb besuchen.
Die Unterbringung auswärtiger Schüler in hiesigen Familien bedarf nach den bestehenden Vorschriften der vorausgehenden Rücksprache mit dem Direktor. Grundsätzlich könuen nur solche Pensionen berücksichtigt werden, in denen die Zöglinge zur gewissenhaften Beobachtung der Schul- gesetze erfolgreich erzogen werden. Unter Umständen muss im Interesse der Schüler ein Pensions- wechsel erfolgen.
Ohne Begleitung der Eltern bezw. Stellvertreter ist den Schülern der Besuch sämtlicher Wirtschaften untersagt. Die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen aller Art(Konzerte, Vor- träge usw.) bedarf der vorher einzuholenden Erlaubnis seitens des Direktors.
Das Rauchen ist den Schülern nicht gestattet.
Der Eintritt in den wahlfreien Unterricht im Linearzeichnen verpflichtet den Schüler zur Teilnahme für die Dauer eines Halbjahrs.
Dem Ministerialerlass vom 11. Juli 1895 zufolge sind alle diejenigen Schüler, die im Besitze von gefährlichen Waffen betroffen werden,„mindestens mit der Androhung der Verweisung von der Anstalt, im Wiederholungsfalle aber unnachsichtlich mit Verweisung zu bestrafen“.
Die Sprechstunden der Lehrer sind aus der Tabelle ersichtlich, die sich im Flur des Schul- gebäudes befindet. Vor allen Besuchen, bei denen es sich um Auskunft über einen Schüler handelt, ist eine Anmeldung dringend erwünscht, damit der betr. Lehrer in der Lage ist, die zu diesem Zweck notwendigen Erkundigungen vorher einzuziehen.
Der Direktor ist während der Schulzeit von 12—1 Uhr in seinem Amtszimmer im Schulhause zu sprechen.
Dienstag, den 21. April, vormittags 8 Uhr, Beginn des Unterrichts.
Biedenkopf, den 4. April 1914.
Der Direktor des Königl. Realprogymnasiums: Dr. Paulus.


