Jahrgang 
1914
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Die Verwaltung der Sammlungen hatten:

Prof. Wehmeyer(Schülerhilfsbibliothek).

Oberlehrer Dr. Gottschalk(Lehrerbibliothek und Schülerbibliothek für II u. IIIa).

Oberlehrer Appel(naturwissenschaftl. Sammlung, physikal. u. chem. Apparate, Schülerbibliothek für IIIb u. IV, Turn- und Spielgeräte).

Wissenschaftl. Hilfslehrer Groll(geograph.-geschichtl.-sprachliche Lehrmittel).

Zeichenlehrer Knolle(Geräte für Zeichnen, Schülerbibliothek für V u. VI).

Lehrer Henkel(Geräte für den Gesangunterricht, Inventar der Aula).

VI. Stiftungen und Unterstützungen.

Die Anstalt besitzt keine Stiftungen.

Von dem Schulgeld werden zehn Prozent der Gesamt-Solleinnahme an bedürftige Schüler vergeben. Ein ganzer oder teilweiser Erlass kann aber vorschriftsmässig nur solchen Schülern gewährt werden, die die Anstalt mindestens ein halbes Jahr besucht haben und im Betragen und Fleiss wenigstens das Zeugnisgut, in den Leistungen wenigstens das Zeugnisgenügend besitzen. Ausserdem werden bedürftige Schüler durch leihweise Ueberlassung von Schulbüchern aus der Schülerhilfsbibliothek unterstützt.

Anträge auf Schulgeſderlass sind vor den Zahlungsterminen an den Direktor zu richten, frühestens ein halbes Jahr nach Aufnahme des betr. Schülers.

VII. Mitteilungen an die Sehüler und deren Eltern.

Das Schulgeld beträgt jährlich 130 und wird vierteljährlich im voraus erhoben; doch bleibt es den Verpflichteten unbenommen, das Schulgeld für mehrere Vierteljahre oder für das ganze Schuljahr im voraus zu entrichten. Das Schulgeld des ganzen Vierteljahres ist für jeden Schüler zu zahlen, welcher nicht spätestens am ersten Tage des Vierteljahres bei dem Leiter der Anstalt abgemeldet wird. Für die Erhebung des Schulgeldes ist nicht das Kalendervierteljahr, sondern das Unterrichtsvierteljahr massgebend, dergestalt, dass die Vierteljahre mit der Wieder- aufnahme des Unterrichts nach den Oster-, Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien beginnen.

Die schon im Jahre 1905 für die Anstalt genehmigte und jetzt für alle höheren Schulen vorgeschriebene Kurazstunde gestattet es, den Nachmittagsunterricht auf die Klasse IV bis IIb zu beschränken und den Vormittagsunterricht so zeitig zu schliessen, dass die Schüler der Klasse VI und V täglich, die der höheren Klassen zweimal in der Woche gegen ½ 1 Uhr den Heimweg bezw. die Rückfahrt antreten können, an den übrigen Tagen kurz nach ½ 4 Uhr.

Die Ferienordnung für das Jahr 1914/15 ist:

Ostern 1914: Sonnabend, den 4. April bis Dienstag, den 21. April. Pfingsten: Freitag, den 29. Mai bis Freitag, den 9. Juni. Sommer: Freitag, den 17. Juli bis Dienstag, den 18. August. Michaelis: Sonnabend, den 3. Oktober bis Donnerstag, den 18. Oktober. Weihnachten: Mittwoch, den 23. Dezember bis Dienstag, den 5. Januar. Ostern: Mittwoch, den 31. März 1915.