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II. Verfügungen
der vorgesetzten Behörden von allgemeinem Interesse. Min.
Erl. vom 24. Februar 1912, UII. Nr. 366. Die Lehrerkollegien werden auf die den Beamten und ihren Angehörigen bei Benutzung der Universitätskliniken erwachsenden Vorteile besonders aufmerksam gemacht.
M. E. v. 20 /III 12, UIII. B. Nr. 6638. Für die Wanderungen, Gelände- und Kriegsspiele werden
den Jugendpflegevereinen Umdruckblätter der Reichskarte zu ermässigtem Preise überlassen und zwar bis zu 50 Exemplaren zu 30 Pf. das Stück, 50 und mehr Ex. zu 15 Pf. das Blatt.
M. E. v. 6/VII. 12, UII. B. Nr. 7784. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Boxen
Min.
nicht zu den lehrplanmässigen Ubungen des Turnunterrichts gehört, dass eine Unterweisung hierin unstatthaft ist und dass es in den Räumen und auf den Plätzen der Schule nicht geduldet werden darf. 1
Einzelne Schüler lassen sich in dem Bestreben, andere durch ihre Leistungen zu über- treffen, beim Turnen, Spielen oder Sport zu übermässiger Anstrengung ihrer jugendlichen Kräfte hinreissen. Solche Übertreibungen können zu ernstlicher Schädigung der Gesundheit sowie zu Störungen der gesamten Körperentwickelung führen und sind geeignet weitere Kreise gegen turnerische und sportliche Betätigung überhaupt bedenklich und misstrauisch zu machen. Ihnen muss daher von allen Freunden gesunder Leibesübungen insbesondere von den Turn- lehrern und Spielleitern nachdrücklich entgegengetreten werden.
Erl. v. 21. Sept. 1912, UII. Nr. 2084. Die Gefahren, die durch die überhand nehmende Schundliteratur der Jugend und damit der Zukunft des ganzen Volkes drohen, sind in den letzten Jahren immer mehr zutage getreten. Neuerdings hat sich wieder mehrfach gezeigt, dass durch die Abenteurer-, Gauner- und Schmutzgeschichten, wie sie namentlich auch in einzelnen illustrierten Zeitschriften verbreitet werden, die Phantasie verdorben und das sitt- liche Empfinden und Wollen derart verwirrt worden ist, dass sich die jugendlichen Leser zu schlechten und selbst gerichtlich strafbaren Handlungen haben hinreissen lassen. Die Schule hat es auch bisher nicht daran fehlen lassen, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln dieses UÜbel zu bekämpfen und alles zu tun, um bei den Schülern und Schülerinnen das rechte Verständnis für gute Literatur, Freude an ihren Werken zu wecken und dadurch die sittliche Festigung in Gedanken, Worten und Taten herbeizuführen. In fast allen Schulen finden sich reichhaltige Büchereien, die von den Schülern und Schülerinnen kostenlos benutzt werden können. Aber die Schule ist machtlos, wenn sie von dem Elternhause nicht ausreichend unterstützt wird. Nur wenn die Eltern in klarer Erkenntnis der ihren Kindern drohenden Gefahren und im Bewusstsein ihrer Verantwortung die Lesestoffe ihrer Kinder, einschliesslich der Tagespresse, sorgsam überwachen, das versteckte Wandern hässlicher Schriften von Hand zu Hand verhindern, das Betreten aller Buch- und Schreibwarenhandlungen in denen Erzeugnisse der Schundliteratur feil geboten werden, streng verbieten und selbst überall gegen Erscheinungen dieser Art vorbildlich und tatkräftig Stellung nehmen, nur dann ist Hoffnung vorhanden, dass dem ÜUbel gesteuert werden kann. Bei der Auswahl guter und wertvoller Bücher wird die Schule den Eltern wie auch den Schülern und Schülerinnen selbst mit Rat und Tat zur Seite stehen und ihnen diejenigen Bücher angeben, die sich für die Altersstufe und für ihre geistige Entwickelung eignen. Zu diesem Zwecke werden es sich die Lehrer und Lehrerinnen gern angelegen sein lassen, sich über die in Betracht kommende Jugendliteratur fortlaufend zu unterrichten. Das in dem


