— 18—
Zwischen dem Tage der Ausstellung des letzten Zeugnisses und dem Eingange des Antrages bei der Prüfungskommission darf höchstens ein Zeitraum von 14 Tagen liegen. Eine nur gleich- lange Lücke darf zwischen den durch die verschiedenen Führungszeugnisse belegten Zeiten sein. Liegen längere Zeiten unbelegt zwischen den Zeugnissen, so muss der Bewerber angeben, wo er sich während ihrer aufgehalten hat, und weshalb er keine bezüglichen Führungszeugnisse ein- reichen kann.
Für Beamte tritt bezüglich der Zeit der Deamtenstelang das Zeugnis der vorgesetzten. Dienstbehörde an die Stelle desjenigen der Ortsbehörde.
Die Führungszeugnisse müssen genau die Zeit(von Tag zu Tag) erkennen lassen, auf welche sie sich beziehen.
Die sämtlichen Papiere sind im Originale einzureichen und bleiben bei Ausstellung des Berechtigungsscheines bei den Akten der Prüfungskommission. Beglaubigte Abschriften genügen nicht.
Zu§ 85, Ziffer 5 a. Ausserdem ist,— sofern nicht die Zulassung zur Prüfung vor der Kommission beantragt wird— das Schulzeugnis, durch welches die wissenschaftliche Befähigung
nachgewiesen werden soll, der Meldung beizufügen. Dieser Nachweis kann erbracht werden entweder durch Vorlegung eines der im§ 91, Ziffer 4 der Wehrordnung gedachten Reifezeugnisse pp. oder durch ein von der Lehranstalt nach Muster 18(S. 256) der W.-O. auszustellendes besonderes „Zeugnis über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst“. Dieses. Zeugnis(Muster 18) verbleibt bei den Akten der Prüfungskommission, während die erwähnten Reifezeugnisse pp. den Bewerbern auf Antrag zurückzugeben sind.“
Es steht den Direktoren frei, auch ehemaligen Schülern der von ihnen geleiteten Anstalten auf Antrag, wie bisher, Unbescholtenheitszeugnisse zu erteilen.
Mit Recht wird immer mehr Wert gelegt auf die körperliche Ausbildung der Schüler. Alle Arten Bewegungsspiele und Sport werden von den Schulbehörden nach Möglichkeit unter- stützt und gefördert. Mit Ausnahme des Rudersportes, der ja auch mehr für dl Schüler der oberen Klassen geeignet ist, findet sich in Biedenkopf für alle Arten der Bewegung die beste Gelegenheit. Die waldreiche, bergige Umgebung bietet eine fast uubegrenzte Mannigfaltigkeit prachtvoller Spazierwege Für Spiele und Baden stehen vorzügliche Plätze und Anstalten zur Verfügung und neuerdings hat der Badeverein mit Unterstützung der zuständigen Behörden auch die Herstellung einer Rodelbahn und eines Eisteiches zum Schlittschuhlaufen unternommen, die eine Gefährdung der Benutzer möglichst ausschliessen. Auswärtigen Eltern gereicht das gewiss zur grossen Beruhigung und auch die hiesigen können ohne Angst und Sorge die Kinder zum fröhlichen Treiben ausziehen lassen.
Das neue Schuljahr beginnt mit der Prüfung der neu eintretenden Schüler am Montag, den 4. April, vormittags 9 Uhr. Anmeldungen sind mündlich oder schriftlich an den Unterzeichneten zu richten und von folgenden Zeugnissen zu begleiten: 1. einem Impfschein. Bei denen, welche das 12. Prdensßahn überschritten haben, einem Schein, über die Wiederimpfung: 2. einer standesamtlichen Geburtsurkunde; Auszug aus dem Geehnrtsregister, Geburtsschein, oder Familienstammbuch; 3. einem Abgangszeugnis von der zuletzt besuchten Schule bezw. einem Zeugnisse der Privatlehrer. Zur Aufnahme in die Sexta ist das Alter von 9— 10 Jahren das geeignetste. Bei jährlicher Versetzung können die Schüler nach sechs Jahren, also nach vollendetem fünfzehnten Lebensjahre die Schule durchgemacht haben; es bleibt alsdann noch Zeit genug, auch einen praktischen Beruf zu ergreifen, was leider bis jetzt viel zu selten geschehen ist.


