— 16— V. Sammlungen und Lehrmittel.
Die Lehrer- und Schülerbibliothek und die Lehrmittelsammlungen wurden aus den etats- mässigen Mitteln unterhalten und vermehrt. Geschenkt wurden der Anstalt von dem Herrn Minister bezw. dem Provinzial-Schulkollegium: Eine Übersichtskarte der preussisch-hessischen Staatsbahnen, Das Jahrbuch für Volks- und Jugendspiele, 18. Jahrgang und Dr. Rassows Plakat „Deutschlands Seemacht“.
Die Verwaltung der Lehrerbibliothek ging am 1. Oktober 1909 von Prof. Wehmeyer auf Prof. Pellens über.
Die Schülerbibliothek und den geogr.-geschichtl. Apparat verwaltete Prof. Schnädter.
den physik., chem. und naturwissenschaftl. Apparat„ Oberlehrer Dr. Kiesel,
die Lehrmittel für Zeichnen, Schreiben und Singen„ Lehrer Henkel,
die Schülerhilfsbibliothek„ der Direktor.
VI. Stiftungen und Unterstützungen.
Die Anstalt besitzt keine Stiftungen.
Von dem Schulgeld werden bis auf weiteres zehn Prozent der Gesamt-Solleinnahme an bedürftige Schüler vergeben. Ein ganzer oder teilweiser Erlass kann aber vorschriftsmässig nur solchen Schülern gewährt werden, die die Anstalt mindestens ein halbes Jahr besucht haben und im Betragen und Fleiss wenigstens das Zeugnis„gut“, in den Leistungen wenigstens das Zeugnis „genügend“ besitzen. Ausserdem werden bedürftige Schüler durch leihweise Uberlassung von Schul- büchern aus der Schülerhilfsbibliothek unterstützt.
Anträge auf Schulgelderlass sind vor den Zahlungsterminen an den Direktor zu richten, frühestens ein halbes Jahr nach Aufnahme des betr. Schülers.
VII. Mitteilungen an die Sehüler und deren Eltern.
Die hiesige Anstalt ist den Vollanstalten gleichgestellt. Jeder von hier abgehende Schüler muss ohne Prüfung in die entsprechende Klasse eines Realgymnasiums bis Obersekunda aufgenommen werden. Für die prüfungslose Aufnahme in die unteren Klassen des Gymnasiums bis Untertertia ist Bedingung die Zéeénsur„genügend“ im Lateinischen.
Das Schulgeld beträgt jährlich 130 ℳ und ist in vierteljährlichen Raten an den vom Direktor bestimmten Terminen im voraus zu zahlen.
Um den Besuch der Anstalt aus den umliegenden Orten zu erleichtern, ist die Unterrichts- zeit so gelegt, dass die jüngeren Schüler gegen 2 Uhr, die älteren gegen 4 Uhr wieder zu Hause sein können.
Auf Anordnung der vorgesetzten Behörde wird hierunter eine Verfügung des Herrn Ober- Präsidenten zum Abdruck gebracht:
„Bei der Abfertigung der Gesuche um Erteilung der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst haben sich erhebliche Unzuträglichkeiten dadurch ergeben, dass die Gesuche meistens erst im ersten Vierteljahr des ersten Militärpflichtjahres und dann noch fast durchgängig unvollständig,


