Jahrgang 
1904
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4. Uber das eingegangene Schulgeld ist sofort Quittung zu erteilen. Die Quittungszettel sind auf Anstaltskosten zu beschaffen, von dem Rendanten vor dem Hebetermin auszufüllen und mit seiner Namensunterschrift zu versehen.

5. Das Schulgeld kann 14 Tage vor und bis 14 Tage nach dem fHebetermine durch die Post ganz frei(einschliesslich Bestellgeld) an den Rendanten unter Angabe des Vor- und Zunamens des Schülers sowie seiner Klasse eingesandt werden.

6. Ist das Schulgeld nach Ablauf der in No. 5 festgesetzten Frist nicht entrichtet, so ist den

MNltern, bezw. deren Stellvertretern ein Mahnzettel zu schicken, in welchem darauf hingewiesen wird, dass bei Nichtzahlung innerhalb 14 Tagen die Beitreibung des Schulgeldes auf dem Wege des Verwaltungs-Zwangsverfahrens erfolgen wird.

Das neue Schuljahr beginnt mit der l'rüfung der neu eintretenden Schüler am Montag, den 11. April, vormittags S U'hr. Anmeldungen sind mündlich oder schriftlich an den Unter- zeichneten zu richten und von folgenden Zeugnissen zu begleiten:.

1. einem Impfschein. Bei denen, welche das 12. Lebensjahr überschritten haben, einem Schein über die Wiederimpfung; einer standesamtlichen Geburtsurkunde;

3. einem Abgangszeugnis von der zuletzt besuchten Schule bezw. einem Zeugnisse der Privatlehrer.

Zur Aufnahme in die Sexta ist das Alter von 9 10 Jahren das geeignetste. Bei jährlicher Versetzung können die Schüler nach sechs Jahren, also nach vollendetem fünfzehnten Lebensjahre die Schule durchgemacht haben; es bleibt alscamm noch Zeit genug, auch einen praktischen Beruf zu ergreifen.

Bedingungen für die Aufnahme in Sexta sind:

1. Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift;

2. Fertigkeit, Vorgesprochenes in beiderlei Schrift ohne gröbere Fehler gegen die Rechtschreibung leserlich, reinlich und nicht zu langsam nachzuschreiben:

3. Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen:

4. Linige Kenntnis der biblischen Geschichte.

Auswärtige Schüler sind nach Rücksprache mit dem Dirigenten so unterzubringen, dass die Gewähr gehöriger Aufsicht gegeben ist. Um den Besuch der Schule aus den in der Näahe der Bahn gelegenen Orten zu erleichtern, ist die Unterrichtszeit so gelegt, dass die gegen 8 Uhr ankommenden und die nach 4 Uhr abgehenden Züge benutzt werden können.

Die Sprechstumlen der Lehrer sind ans der im Flur des Schulhauses angeschlagenen Tabelle zu ersehen.

Der Direktor ist täglich von 91 Uhr, während der Schulzeit in seinem Amtszimmer im Schulhause, während der Ferien in seiner Wohnung Hainstrasse 57, zu sprechen.

Montag, den 11. April, vormittags 10 Ufhr, Versammlung der Schüler und Mitteilung des Stundenplanes.

Dienstag, den 12. April, vormittags 8 Uhr, Beginn des Unterrichts.

Biedenkopf, den 23. Marz 1904.

Der Direktor des Realprogumnasiums. Esau.

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