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Geschenkt wurden: Von Herrn Kaufmann Burggraf: Einige Seéefische: Pleuronektes platessa, Scholle; Trigla hirundo, Knurrhahn und Labrax lupus, Seebarsch. F. Für den Zeichenapparat: Aus Anstaltsmitteln: Elssner, Zeichenmodelle, Serie XVIII A und C(Schmetterlinge); Elssner, Zeichenmodelle, Glasierte Thongefässe 5. Stück. Geschenkt wurden der Anstalt von dem Ministerium der geistl. etc. Ang. 4 Thongefässe. Die Verwaltung der Sammlungen war im Jahre 1903/04, wie folgt, verteilt: I. Lehrerbibliothek: Prof. Dr. Wertsch. II. Schülerbibliothek: Oberlehrer D)ietz. III. Schülerhilfsbibliothek und IV. Physikalischer Apparat V. Chem. und naturw. Apparat VI. Geogr., gesch. und sprachl. Lehrmittel VII. Turn- und Spielgeräte: Oberlehrer Schnädter. VIII. Apparat für Zeichnen und Singen IX. Mobiliar der Aula X. Mobiliar der einzelnen Klassen: Die Klassenvorstände.
Der Direktor.
Oberlehrer Dörrie. Lehrer Eckhardt.
VI. Stiftungen und Unterstützungen.
Besondere Stiftungen besitzt die Anstalt nicht. Von dem Schulgeld werden 10 Prozent der Gesamt-Solleinnahme an Freistellen für bedürftige Schüler vergeben, Ein gamer oder teilweiser Erlass kann aber vorschriftsmässig nur solchen Schülern gewäührt werden, welche die Xnstalt mindestens ein halbes Jahr besucht haben und die im Betragen und Fleiss wenigstens das Zeugnis„gut“, in den Leistungen wenigstens das Zeugnis„genügend“ besitzen. Ausserdem werden bedürftige Schüler durch leihweise Überlassung von Schulbüchern aus der Schülerhilfsbibliothek unterstttzt.
Anträge auf Schulgelderlass sind vor den Zahlungsterminen an den Unterzeichneten zu richten, frühestens ein halbes Jahr nach Aufnahme des betr. Schülers.
VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
Berechtigungen des Realprogymnasiums und Realgymnasiums.
Die Anstalt ist in den drei unteren Klassen dem Gymnasium in der Art gleichgestellt, dass jeder Schüler, der mit einer genügenden Note im Lateinischen in die Klassen Quinta, Quarta oder Untertertia versetzt worden ist, in dieselben Klassen des Gymnasiums ohne Prüfung aufgenommen werden muss.
Das Zeugnis über die Reife für die Tertia berechtigt: zur Aufnahme auf eine Landwirt- schaftsschule. 2


