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Das neue Schuljahr beginnt mit der Prüfung der neu eintretenden Schüler am Montag, den 10. April vormittags 9 Uhr. Anmeldungen sind mündlich oder schriftlich an den Unter- zeichneten zu richten und von folgenden Zeugnissen zu begleiten.
1. einem Impfschein. Bei denen, welche das 12. Lebensjahr überschritten haben, einem Schein über die Wiederimpfung;
2. einer standesamtlichen Geburtsurkunde;
3. einem Abgangszeugnis von der zuletzt besuchten Schule bezw. einem Zeugnisse der Privatlehrer.
Zur Aufnahme in die Sexta ist das Alter von 9— 10 Jahren das geeignetste. Bei jähr- licher Versetzung können die Schüler nach sechs Jahren, also nach vollendetem fünfzehnten Lebens- jahre, die Schule durchgemacht haben; es bleibt alsdann noch Zeit genug, auch einen praktischen Beruf zu ergreifen.
Bedingungen für die Aufnahme in die Sexta sind:
1. Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift;
2. Fertigkeit, Vorgesprochenes in beiderlei Schrift ohne gröbere Fehler gegen die Recht- schreibung, leserlich, reinlich und nicht zu langsam nachzuschreiben;
3. Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen;
4. Einige Kenntnis der biblischen Geschichte.
Das Schulgeld beträgt für alle Klassen 100 Mark jährlich und ist vierteljährlich voraus- zubezahlen. Wenn ein Schüler nicht spätestens am ersten Tage des(Kalender) Vierteljahres vor- schriftsmässig abgemeldet ist, hat er das Schulgeld für das begonnene Quartal noch zu entrichten. Die Abmeldung zum Ostertermine hat in der auf den Schulschluss folgenden Woche zu erfolgen. In Jahren mit frühem Osterfest ist aber die Abmeldefrist bis zum 1. April zu verlängern, wenn sie schon vor diesem Tage ablaufen würde. Auswärtige Schüler sind nach Rücksprache mit dem Direktor so unterzubringen, dass die Gewähr gehöriger Aufsicht gegeben ist. Auch zu jedem Wechsel der Wohnung ist die Genehmigung des Direktors erforderlich. Um den Besuch der Schule aus den in der Nähe der Bahn gelegenen Ortschaften zu erleichtern, wird der Beginn des Unterrichts so festgesetzt werden, dass die tägliche Benutzung der gegen 8 Uhr in Biedenkopf ankommenden Züge möglich ist.
Montag, den 10. April vormittags 11 ½ Uhr, Versammlung der Schüler und Mitteilung des Stundenplanes.
Dienstag, den 1I. April vormittags 8 Uhr, Beginn des Unterrichts.
Biedenlcopf, den 18. März 1899.
Der Direhtor des Realprogumnasiums
Esau.


