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III. Anschauungsmittel für den sprachlichen, geschichtlichen und geographischen Unterricht, (Verwalter der Direktor): Bildertafel v. B. Rein, Der Glockenguss; Flemming, Glogau, Karte von Ostasien.
VI. Für das physikalische Kabinet(Verwalter der Direktor) wurden angeschafft aus etats- mässigen Mitteln: 1 Ein kleiner Elektromotor, 1 Vernickelungsapparat, 2 Telephonstationen, 1 Galvanoscop, 1 Galvanometer und 1 Tangenten-Boussolenring.
V. Für das chem. Kabinet(Verwalter Oberlehrer Riese): Fiine Anzahl Glas- und P'orzellan- gegenstände, 3 Spirituslampen, Gummistopfen und Gummischläuche.
VI. Für die naturwissenschaftliche Sammlung(Verwalter Oberlehrer Riese): 1 Stör, Accipenser sturio, ansgestopft; 1 Sammlung ausländischer mimicrierender Insekten, nämlich: Lithinus nigrocristatus, Rüsselkäfer auf Parmelia crinata, Kallima philarchus, Blattfalter, Dixippus, Stab- heuschrecke und Phyllium siccifolium, Wandelndes Blatt; 1 Sammlung deutscher mimicrierender Insekten. An Geschenken gingen dieser Sammlung zu: 1 Turmfalke(Falco tinnunculus) von Herrn Rentmeister Efferz; und ein grosses Exemplar des Fichtenpilzes(Polyporus pinicola) von Herrn Kaufmann l)örr.
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VI. Stiftungen und Unterstützungen.
Besondere Stiftungen besitzt die Austalt nicht Von dem Schulgeld werden 10 Prozent der Gesamt-Solleinnahme an PFreistellen für bedürftige Schüler vergeben. Ein ganzer oder teilweiser Erlass kann aber vorschriftsmässig nur solchen Schülern gewährt werden, welche die Anstalt mindestens ein halbes Jahr besucht haben und die im Betragen und Fleiss wenigstens das Zeugnis„gut“, in den Leistungen wenigstens das Zeugnis„genügend“ besitzen. Ausserdem werden bedürftige Schüler durch leihweise U'eberlassung von Schulbüchern ans der Schülerhilfsbibliothek unterstützt.
VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
Die Anstalt ist in allen Klassen dem Realgynmasium, in den drei unteren dem Gymnasium vollständig gleichgestellt.
Ein Schüler, der mit einer genügenden Note im Lateinischen in die Klassen Quinta, Quarta oder Untertertia versetzt worden ist, muss in dieselben Klassen des Gymnasiums ohne Prüfung aufgenommen werden.
Ein Schüler, der die Abgangsprüfung besteht, erwirbt genau dieselben Berechtigungen, wie der nach dem Bestehen der Abschlussprüfung von der Sekunda des Gymnasiums abgehende.


