Jahrgang 
1894
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Geographie. 2 St. Köhler. Grundbegriffe der physischen und mathematischen Erdkunde. An- leitung zum Verständnis des Globus und der Karten. Oro- und hydrographische Verhältnisse der Erdoberfläche im Allgemeinen. Geographie der Provinz Hlessen-Nassau.

Naturgeschichtce. 2 St. S.: Dr. Wolscht. W.: Köhler. S.: Betrachtung einer Reihe der hiesigen Flora entnommener Pflanzen, wobei hauptsächlich die Morphologie berücksichtigt wurde. W.: Beschreibung der in der Sammlung vorhandenen Säugetiere und Vögel.

Rechnen. 4 St. Köhler. Wiecderholung der Grundrechnungen mit ganzen Zahlen, unbenannten und benannten. Die deutschen Masse, Giewichte und Aünzen, nebst Ubungen in der deci- malen Schreibweise und den einfachsten decimalen Rechnungen. Schellen, Rechenbuch.

Schonschreiben. 2 St. mit V kombiniert. Köhler. Deutsche uml lateinische Kurrentschrift, arabische und römische Ziffern, nach Vorschrift des Lehrers.

Bemerkung. Die Konfirmanden waren während des Wintersemesters vom Religionsunterricht hefreit. Den katholischen Schülern wurde l'nterricht privatim von Ilerrn Pfurrer Brühl erteilt.

Mitteilungen über den technischen Unterricht.

a. Turnen. 2 Abteilungen in je 3 Stunden. 1 Schüler war vom Turnunterricht befreit. I. Abt. IIIIIb. 3 St. Moureau. Ordnungs- und Stabübungen. Geräteturnen. II. Abt. IVVY VI. 3 St. S.: Moureau. W.; Dr. Koch. Frei, und Ordnungsübungen. Turnspiele. Springen. Klettern. Leichtere Ubungen am Reck und Barren. b. Gesang. 2 St. Köhler. Alle Klassen kombiniert. Übungen zur Bildung der Stimme und des Gehörs. Choräle ein- und vierstimmig. Volkslieder zwei- und vierstimmig.

II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.

1893. 1. Ninisterial-Erlass vom 19. März 1893, mitgeteilt durch Verfügung des Königl. Provinzial- Schulkollegiums vom 24. April, betr. die bei der Auswahl neu einzuführender Schulbücher zu be- achtenden Gesichtspunkte. 2

2. Verfügung des Königl. Provimial-Schulkollegiums vom 24. Juni hetreffend: Zugehdrigkeit des Kreises Biedenkopf zum Archivsprengel Marburg.

3. Ministerial-Erlass vom 10. Juli, mitgeteilt durch das Konigl. Provinzial-Schulkollegium, durch den

die Direktoren der höheren Schulen für die rechtzeitige unbedingte Befolgung der Vorschriften

über den Ausfall des Nachmittagsunterrichts an heissen Tagen persönlich verantwortlich gemacht werden.

Ministerial-Erlass vom 11. Juli, nach welchem die Eltern der Schüler zu irgend vermeidbaren Aus-

gaben bei Anschaffung von neuen Lehrbüchern, Heften etc. nicht genptigt werden sollen.