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VII. Mitteilungen an die Schüler und deren
Eltern.
Das neue Schuljahr beginnt mit der Prüfung der neu eintretenden Schüler am Mittwoch,
den 4. April vormittags 9 Uhr. Anmeldungen sind mündlich oder Schriftlich an den UInterzeichneten zu richten und von folgenden Zeugnissen zu begleiten:
1. einem Impfschein. Bei denen, welche das 12. L.ebensjalir überschritten haben, einem Schein
über die Wiederimpfung:
2. einer standesamtlichen Geburtsurkunde:
3. einem Abgangszeugnis von der zuletzt besuchten Schule bezw. einem Zeugnisse der Privatlehrer.
. Zur Aufnahme in die Sexta ist das AIter von 9— 10 Jahren das geeignetste. Bei jährlicher Versetzung können die Schüler nach sechs Jahren, also nach vollendetem fünfzehnten Lebensjahre, die Schule durchgemacht haben: es bleibt alsdann noch Zeit genug, auch noch einen praktischen zeruf zu ergreifen.
Bedingungen für die Aufnahme in Sexta sinc:
1. Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift:
2. Fertigkeit, Vorgesprochenes in beiderlei Schrift ohne gröbere Fehler gegen die Rechtschreibung leserlich, reinlich und nicht zu langsam nachzuschreiben:
3. Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen:
4. Einige Kenntnis der biblischen Geschichte.
Das Schulgeld betrügt für alle Klassen 100 Mark jährlich umd ist vierteljährlich vornusu- bezahlen. Wenn ein Schüler nicht vor dem Beginn eines neuen Quartals ordnungsmässig abgemeldet ist, hat er das Schulgeld für das begonnene Guartal noch zu entrichten. Als Bezinn des(uartals gilt zu Geenn und Michaelis der Beginn des U'nterrichts nach den Ferien, für die beiden andleren Cuartale der 1. Juli und der I. Januar. Auswärtige Schüler sind nach Rücksprache mit dem Diri- genten 8o V zubringen, dass die Gewähr zehöriger Aufsicht gegeben ist.
Mittwoch, den 4. April vormittags l Uhr Versammlung der Schüler und Mitteilung des Stundenplanes.
Donnerstag, den 5. April vormittags 8 Uhr l'eginn des Unterrichts.
Biedenkopf, den 16. März 1894.
Der Direktor des Realprogymnasiums Professor Esau.


