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VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
1. Ordnung der öffentlichen Prüfung.*)
Donnerstag, den 7. April 1892.
Vormittags: 10— 10 ½. VI.: Rechnen— Herr Köhler. 10 ½— 11. V.: Franzbsisch— Herr Flach. 11— 11 ½. IV.: Mathematik— Herr Oberlehrer Esau. Nachmittags 2 Uhr: Gesang: Die ganze Welt ist voll des Herren Macht, von B. Klein. Abschiedsrede des Abiturienten Georg Schmidt. Erwiederung des Obertertianers Johannes Seitz im Namen der zurückbleibenden Schüler. Gesang: Nun ertönt die Abschiedsweise, von Isenmann. Schlusswort des Rektors und Entlassung der Abiturienten. Choral: Lobe den Herren, der deinen Stand sichtbar gesegnet, der aus dem Himmel mit Strömen der Liebe geregnet; denke daran, was der Allmächtige kann, der dir mit Liebe begegnet!
*) Bemerkung: Auf die Prüfung jeder Klasse folgt ein Vortrag eines Schülers derselben. Die Zeichnungen der Schiller sind im Klassenzimmer der Sexta ausgelegt.
2. Bekanntmachung in betreff des neuen Schuljahres.
Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 26. April. Die Prüfung der neu eintreten- den Schüler findet am Dienstag, den 26. April, vormittags 8 Uhr, im Schulhause statt. Alle, welche zur Prüfung gestellt werden, müssen ein Zeugnis von der bisher besuchten Schule, einen Impfschein und, wenn sie das 12. Lebensjahr überschritten haben, auch einen Schein über Wieder- impfung vorlegen.
Bedingungen für die Aufnahme in die Sexta sind:
1. Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift;
2. Fertigkeit, Vorgesprochenes in beiderlei Schrift ohme gröbere Fehler gegen die Recht- schreibung leserlich, reinlich und nicht zu langsam nachzuschreiben;
3. Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen;
4. Einige Kenntnis der biblischen Geschichte.
Es ist nicht wünschenswert, sogar für Schule und Schüler nachteilig, wenn, wie es öfter vorgekommen ist, ältere Knaben zur Aufnahumne in die Sexta gebracht werden. Die geeignetste Zeit zum Eintritt in diese Klasse ist im Beginn des 10. Lebensjahres. Bei jährlicher Versetzung können die Schüler nach sieben Jahren, also nach vollendletem sechzehnten Lebensjahre, die Schule durchgemacht haben; es bleibt alsdann noch Zeit genug, um auch einen praktischen Beruf zu


