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Zum Stellvertreter des Herrn Dr. Mertz wurde der Anstalt vom 1. October 1882 ab vom Königlichen Provinzial-Schulkollegium der wissenschaftliche Hülfslehrer Herr GCarl Hoffmann
aus Fulda überwiesen.
Herr Carl Hoffmann, geboren den 25. Januar 1855 zu Fulda, besuchte das Gymnasium seiner Vater- stadt, von welchem er Michaelis 1874 mit dem Zeugnis der Reife entlassen wurde. Von da ab bis Ostern 1879 widmete er sich auf den Universitäten Würzburg, Göttingen und Marburg den Studien der Mathematik und Natur- wissenschaften. Am 7. Mai 1880 unterzog er sich vor der Königl. wissenschaftlichen Prüfungs-Kommission zu Marburg der Prüfung pro facultate docendi; darauf absolvierte er das Probejahr am Königl. Realgymnasium zu Wiesbaden und am Königl. Gymnasium zu Marburg. Durch Verfügung des Königl. Prov. Schulkollegiums vom 5. Oct. 1882 wurde er mit Versehung einer ordentlichen Lehrerstelle an hiesiger Anstalt beauftragt.
Am Mittwoch, den 24. Januar d. J., fand unter regster Beteiligung der Einwohnerschaft in dem von Frau Balbach dahier bereitwilligst überlassenen Saale eine musikalisch-deklama- torische Abendunterhaltung, ausgeführt von den Schülern der Anstalt, statt. Der Ertrag wurde dem hiesigen Armenverein überwiesen.
Die öffentliche Prüfung und die Vorfeier des Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers und Königs wird am Freitag, den 16. März, stattfinden.
ZLum Ostertermin wurden die 4 Obersecundaner: Carl Jüngst, Christian Balzer, Heinrich Thomas und Emil Magnus zur Reifeprüfung zugelassen, welche vom 29. Januar bis 2. Februar die schriftlichen Arbeiten anfertigten. Über die Aufgaben zu den schriftlichen Prüfungsarbeiten, sowie über den Ausfall der mündlichen Prüfung wird das nächste Programm
berichten.
IV. Verordnungen und Mitteilungen. des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums zu Cassel.
Cassel, 3. April 1882. Mitteilung einer Ministerial-Verfügung vom 31. März 1882, betr. Abänderungen der Lehrpläne für die höheren Unterrichtsanstalten, welche teilweise sofort, teilweise allmählich in Kraft treten sollen.
Die Cirkularanweisung besteht aus einer Denkschrift und daran schliessend aus den neu- aufgestellten Lehrplänen nebst Motiven. Nach dieser Neugestaltung werden in Zukunft folgende Kategorien von höheren Lehranstalten bestehen: 1. Gymnasien, 2. Progymnasien(bis Secunda incl.), 3. Realgymnasien(die bisherigen Realschulen I. Ordnung), 4. Realprogymnasien(bis Secunda incl, die bisherigen höheren Bürgerschulen), 5. Ober-Realschulen(die bisherigen höheren Gewerbeschulen), 6. Realschulen(die bisherigen Realschulen 2. O.), 7. Höhere Bürgerschulen(die bisherigen niederen Gewerbeschulen). Die Gymnasien, Realgymnasien u. Ober- Realschulen haben eine neunjährige Lehrdauer, die Progymnasien, Realprogymnasien und Real- schulen eine siebenjährige Lehrdauer und die höheren Bürgerschulen eine sechsjährige Lehrdauer. Bei den Gymnasien und Progymnasien wird die Unterrichtsdauer im Griechischen und Lateinischen vermindert, und dafür der Unterricht in den Naturwissenschaften, Geographie und Geschichte und


