Jahrgang 
1880
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1879. April 2.

Abril 29.

Mai 27.

Aug. 1. Nov. 14.

1880. Jan. 17.

Jan. 20.

Jan. 20.

Jan. 20.

Jan. 20.

Febr. 4.

IV. Verordnungen und Mittheilungen des

Königlichen Provinzial-Schul-Collegiums zu Cassel.

Die Einführung der Sammlung geistlicher Lieder zum Schulgebrauch, herausgegeben vom Vorstande des PDestalozzi-Vereins der Provinz Brandenburg, Eberswalde 1868, wird genehmigt. Mittheilung, dass Se. Excellenz der Herr Minister der geistlichen etc. Angelegenheiten der Anstalt zur Vermehrung der Lehrmittel einen einmaligen Zuschuss von 500 Mark bewilligt hat.

Abschrift einer Ministerialverf. vom 20. Mai, betr. Schulfeier am 11. Juni, als dem Tage der goldnen Hochzeit Jhrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin.

Abschrift einer Ministerialverf. vom 22. Juli, betr. Feier des Reformationsfestes. Mittheilung von verschiedenen vacanten Lehrerstellen im Ressort des Königlichen Ca- detten-Corps.

Abschrift einer Ministerial-Verf. vom 12. Jan. 1880, betr. Bestimmungen bei Einführung neuer Schulbücher.

Mittheilung einer Ministerial-Verfüg. vom 30. Dez. a. p., wodurch die hiesige höhere Bürgerschule den Realschulen 1. O. in den entsprechenden Klassen als gleichstehend anerkannt und berichtet wird, dass sie dem Reichskanzler- amt behufs Aufnahme in die Klasse b. des§. 90. 2. der deutschen Wehrordnung(Ver- zeichniss derjenigen Anstalten, bei welchen der einjährige erfolgreiche Besuch der ersten Klasse zum einj.-freiwilligen Dienst befähigt) angezeigt wird.

Mittheilung einer Min.-Verf. vom 29. Mai 1877, wodurch auf Veranlassung des Reichs- kanzleramts bei der Ertheilung der Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung zum einjährig-freiwilligen Dienst von sämmtlichen zur Ausstellung berechtigten Schulen mit angemessener Strenge ver- fahren und die Reife für Obersecunda als Massstab festgehalten wer- den soll. Namentlich soll bei den Schülern, welche nach erlangter Berechtigung die Schule verlassen und in einen Lebensberuf eintreten wollen, der Anschein nicht gerecht- fertigter Milde und Nachsicht vermieden werden.

Mittheilung einer Ministerial-Verf. vom 9. August 1877, welche die unter dem 29. Mai ej. a. in Betreff des einjährig-freiwilligen Dienstes getroffenen Bestimmungen er- gänzt resp. erläutert.

Mittheilung einer Ministerial-Verf. vom 21. Jan. 1878, welche Bestimmungen trifft über den frühsten Zeitpunkt, an welchem die Zuerkennung des millitärischen Qualifi- cations-Zeugnisses erfolgen darf.

Abschrift einer Ministerial-Verf. vom 21. Jan. d. J., betr. Einführung einer gemein- samen Orthographie an den preussischen Schulen.