glaubt, die Leistung des Schülers mit einem dieser Prädikate nicht erschöpfend genug würdigen zu können, wird er dem durch eine entsprechende Bemerkung Ausdruck geben. Die Eltern sollten besonders ein eingeschränktes„Genügend“(Genügend—, z. Teil geringer und ähnliches) beachten, weil es sie auf die drohende Nähe des „Mangelhaft“ hinweist. Falsch ist die Anschauung vieler Eltern und Schüler, das Zeugnis hänge lediglich vom Ausfall der Klassenarbeiten ab. Gerade neuerdings hat der sogenannte Extemporale-Erlaß die hohe Bedeutung der mündlichen Leistungen wieder ins rechte Licht gerückt.
Wichtig für die Versetzung ist die Bewertung der einzelnen Fächer. Die soge- nannten technischen Fächer: Singen, Schreiben, Zeichnen, Turnen können die Versetzung eines Schülers niemals in Frage stellen. Unter den übrigen, den wissenschaftlichen Fächern, nehmen an der Realschule Deutsch, Französisch, Englisch und Mathematik als Hauptfächer einen besonderen Rang ein, am Realgymnasium tritt Latein als fünftes Hauptfach hinzu. Wer in einem Hauptfach das Prädikat„Nicht genügend“ erhalten hat, darf nur dann versetzt werden, wenn er in einem anderen Hauptfache mindestens „Gut“ erhielt. UÜber Versetzung oder Nichtversetzung hat nicht der einzelne Lehrer, sondern die Gesamtheit der Lehrer der Klasse unter dem Vorsitz des Direktors zu entscheiden. Dieser hat über die einheitliche Handhabung der Versetzungsbe- stimmungen zu wachen.
Um die Eltern auf bedenkliche Lücken in den Leistungen ihrer Kinder hinzu- weisen, stehen am Ende der Zeugnisse entsprechende Bemerkungen. Auch diese sind nicht dem Belieben des Klassenlehrers überlassen, sondern werden in der Regel in der Konferenz festgesetzt. Wenn es der Schule erforderlich scheint, macht sie die Eltern auch noch einmal durch sogenannte„Zwischenzensuren“ auf geringe Leistungen ihrer Kinder aufmerksam. Diese Benachrichtigungen erscheinen in der Regel im Sommer vor den großen Ferien, im Winter im Februar.
Bedenklich ist es, daß manche Eltern ihre Kinder allzufrüh in die Konfir- mandenstunde schicken. Wir müssen sehr bezweifeln, daß Quartaner z. B. schon die zu diesem Unterricht erforderliche geistige und sittliche Reife besitzen. Zudem verlieren Schüler dieser Klasse durch den Konfirmandenunterricht einen wertvollen Teil des lehrplanmäßigen Schulunterrichts. Denn nach behördlicher Weisung wird nur im Stundenplan der Unter- und Obertertia auf den Konfirmandenunterricht so weit Rücksicht genommen, daß die Schüler keinen wissenschaftlichen Unterricht darüber versäumen.
Gegen die Kinematographentheater hat sich der Herr Minister in einem beson- deren Erlaß gewandt. Es wird darin ausdrücklich verlangt, daß der Besuch dieser Theater durch Schüler und Schülerinnen denselben Beschränkungen unterworfen werde, denen nach der Schulordnung auch der Besuch der Theater, öffentlicher Konzerte, Vorträge und Schaustellungen unterliegt. Danach dürfen Schüler der Riehlschule die Kinemato- graphentheater nur in Begleitung ihrer Eltern oder deren Stellvertreter besuchen, und die auswärtigen, hier in Pension wohnenden Schüler bedürfen zudem der vorgängigen Erlaubnis des Direktors.
Wiederholt sind Klagen bei der Direktion eingelaufen über ungehöriges Betragen der auf dem Schulwege die Bahn benutzenden Schüler. Die Eisenbahn-Direktion Mainz ersucht Schule und Elternhaus darauf hinzuwirken, daß sich das Betragen bessert.


