VI. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern. 1) Aufnahme der Schüler und Schulgeld betr.
Die Aufnahme erfolgt in der Regel: a) in die Vorschule mit vollendetem sechsten und b) in die Sexta mit vollendetem neunten Lebensjahre. Ausnahmsweise werden Schüler zur Aufnahme zuge- lassen, wenn sie bis zum 1. Oktober d. J. 6 bezw. 9 Jahre alt werden und geistig und körperlich genügend entwickelt sind.
Die elementaren Vorkenntnisse, welche bei der Aufnahme in die Sexta nachgewiesen werden müssen, sind folgende: Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; Kenntnis der Redeteile; eine leserliche und reinliche Handschrift; Fertigkeit, Diktiertes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen; Bekanntschaft mit den wichtigsten Geschichten des Alten und Neuen Testamentes.(Wiese-Kübler, Verordnungen und Gesetze. Band I, Seite 71§ 1.)
Das Eintrittsgeld für die Hauptanstalt ist auf 12 Mark festgesetzt.
Das Schulgeld beträgt für in Biebrich wohnende Schüler:
1) In den vorschulklassen.......................... 90 Ml. 2)»„„ ERealschulklassen......................... 130„ 3)„„ Realprogymnasialklassen...................... 130„ 4) Obersekunda............... 200„⸗
Alle Schüler, die von auswärts die Hauptanstalt besuchen, haben 30 Mark Schulgeld mehr zu zahlen. Die Einzahlung des Schulgeldes hat vierteljährlich im voraus bei der hiesigen Stadtkasse zu erfolgen.
2) Ferien für das Schuljahr 1912/1913.
Osterferien: Pfingstferien: Sommerferien: Schulschluß: Samstag, 30. März 1912. Freitag, 24. Mai 1912. Freitag, 19. Juli 1912. Schulanfang: Dienstag, 16. April 1912. Dienstag, 4. Juni 1912. Dienstag, 20. August 1912. Herbstferien: Weihnachtsferien: Osterferien: Schulschluß: Samstag, 5. Oktober 1912. Freitag, 20. Dezember 1012. Mittwoch, 19. März 1913. 2
Schulanfang: Donnerstag, 17. Oktober 19012. Freitag 3. Januar 1913.
3) Sprechstunden des Direktors und der Lehrer.
Zwar ist seitens der Eltern von dieser Einrichtung im verflossenen Jahre reich- licher als früher Gebrauch gemacht worden, aber doch immer nicht ausgiebig genug. Die Zeit der Sprechstunden wird im unteren Hausflur und in allen Klassenzimmern durch Anschlag bekannt gemacht, so daß jeder Schüler imstande ist, seine Eltern darüber genau zu unterrichten. In den Sprechstunden können sich die Eltern über Fleiß, Aufmerksamkeit, Betragen und Leistungen ihrer Söhne Auskunft verschaffen und, wenn die Leistungen hinter den Anforderungen der Klasse zurückbleiben, auch Rat über etwa zu ergreifende Maßregeln erhalten. Wenn sich auf diese Weise die Eltern über die Fortschritte ihrer Kinder während des ganzen Schuljahres auf dem Laufenden erhalten, werden auch die oft recht unzweckmässigen Besuche der Eltern kurz vor


