Jahrgang 
1882
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II. Verfügungen allgemeineren Interesses der Hohen Behörden.

Berlin, 15. März 1881. J. Nr. 2746. U. II. Königliches Ministerium verfügt, dass bei Versetzungen der Lehrer an höheren Unterrichts-Anstalten grundsätzlich der 1. April und 1. Oktober als Termine eingehalten werden sollen-.

Berlin, 31. März 1881. J. Nr. 1119. G. III. Königliches Ministerium ordnet an, dass- das Komma bei Zahlen-Ausdrücken ausschliesslich zur Abtrennung der Decimalstelle von der Einerstelle angewandt, die Abteilung mehrstelliger Zahlen durch Trennung derselben. in Gruppen von je drei Ziffern bewirkt werden soll.

Berlin, 9. Mai 1881. J. Nr. 648. U. II. Königliches Ministerium weist darauf hin, dass bei Nachsuchen der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienste ausser- dem Nachweis der wissenschaftlichen Befähigung durch das Schul-Zeugnis ein Unbe- scholtenheits-Zeugnis in jedem Falle selbständig und abgesondert von ersterem Zeugnis, beigebracht werden muss, für dessen Ausstellung dieselben Grundsätze massgebend sind, welche seitens der Polizei-Obrigkeit eingehalten werden.

Frankfurt, 3. Mai 1881. J. N. II. 9625. T. Königliche Eisenbahn-Direktion teilt. mit, welche Anordnungen zur Erleichterung von Schülerausffügen mit der Bahn getroffen und wie dieselben zu benutzen sind.

Wiesbaden, 17. Mai 1881. J. Nr. I. A. 811. Königliche Regierung stellt die Anfrage, ob die Beschickung der Zeichnungs-Ausstellung der Schüler aus allen öffentlichen Lehr- anstalten des diesseitigen Regierungs-Bezirks im Jahre 1883 gewünscht werde. Anregung zu dieser Ausstellung geht aus von dem Gewerbeverein für Nassau.

Berlin, 17. Mai 1881. J. Nr. 1325. G. III. U. II. Königliches Ministerium dringt auf- die Beachtung der Bestimmungen der Königl. Kabinets-Ordre vom 21. Oktober 1863 betreffs der Allgemeinen Wittwen-Verpflegungsanstalt.

Cassel, 21. Mai 1881. J. Nr. 2358. Königliches Provinzial-Schul-Kollegium ermächtigt zum Besuche der am 8. Juni in Hanau tagenden Lehrerversammlung.

Cassel, 10. August 1881. J. Nr. 3428. Königliches Provinzial-Schul-Kollegium teilt. die Verfügung Königlicher Eisenbahn-Direktion zu Köln in betreff der Fahrpreis-Er- mässigung für Schülerfahrten mit. S

Cassel, 24. August 1881. J. Nr. 3799. Königliches Provinzial-Schul-Kollegium verfügt: »In den Abgangszeugnissen, über welche die Ministerial-Verfügung vom 30. Juni 1876 Nr. 3114 die näheren Bestimmungen enthält, wird häufig, wie wir aus verschie- denen zu unserer Kenntnis gelangten Zeugnissen gesehen haben, Fleiss und Betragen nur nach dem letzten Semester beurteilt. Es ist aber nötig, dass in den Abgangszeug- nissen, namentlich der ausgewiesenen Schüler, Fleiss und Betragen der Schüler auch in der früheren Zeit ihres Aufenthaltes auf der Schule und zwar auf Grund der früher ihnen erteilten Semester- resp. Quartalcensuren kurz charakterisiert oder in dem Falle, dass Fleiss und Betragen im letzten Semester mit dem in den früheren übereinstimmt, ausdrücklich bemerkt wird»wie stetsy.

Cassel, 27. September 1881. J. Nr. 4252. Königliches Provinzial-Schul-Kollegium über- sendet ein Exemplar von»Allerdeutschentag, ein Protest zu gunsten der Sedanfeier von Dr. Wecky..