Jahrgang 
1872
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VII. Bekanntmachung der Prüfungen und des Anfangs des neuen Schuljahres.

Die diesjährige Entlaſſungsprüfung am hieſigen Schullehrer⸗ ſeminare iſt durch Verfiinnd Großherzoglicher Oberſtudien⸗Direction auf den 18. und 19. März feſtgeſetzt.

Die Aufnahmeprüfung wird am 21. und 22. März ſtattfinden.

Diejenigen, welche ſich der Aufnahmeprüfung unterziehen wollen, werden aufgefordert, an dem bezeichneten Termine Vormittags 8 Uhr im Seminare zu erſcheinen, ſpäteſtens 14 Tage vorher aber folgende Zeugniſſe einzuſenden:

1. einen Geburtsſchein, welcher das vor dem 1. Juli d. J. vol⸗ lendete 16. Lebensjahr nachweiſt;

2. ein Zeugniß des Kreis⸗Medicinalamtes über Geſundheitszuſtand und einen Impfſchein, welcher die innerhalb der letzten zwei Jahre an ihnen vollzogene Impfung bezeugt;

3. ein von der betreffenden Kreisſchul⸗Commiſſion beglaubigtes Zeugniß des Lehrers, von welchem ſie vorbereitet wurden, über Dauer der Vorbereitung, Fleiß, Betragen, über die in jedem Gegenſtande erlangten Kenntniſſe;

4. ein Zeugniß des Schulvorſtandes über ihr Verhalten und über Stand und Verhältniſſe der Eltern;

5. eine Beſcheinigung des Bürgermeiſters, daß ihnen die Mittel zum Unterhalte im Seminare, jährlich 150 fl., zu Gebote ſtehen.

Das neue Schuljahr 187 3 beginnt am 26. April l. J.

Die Zöglinge rrüſſen am Tage vorher rechtzeitig, ſpäteſtens vor dem Abendeſſen, im Seminare eintreffen. Jede Verſpätung bedarf einer beglaubigten Entſchuldigung.

Bensheim, den 20. Februar 1872.

Großherzogliche Direction des Schullehrer⸗Seminars. Weinheim.