Jahrgang 
1927
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1. Erſatz der Heilkoſten bis zu 1500 R. M., 2. Kapitalzahlung bei bleibender Invalidität bis 15 000 R. M., 3. Erſatz der Beſtattungsloſten bis 1500 R. M. Heilkoſten werden nur ſoweit erſtattet, als ſie nicht von einer Krankenkaſſe oder Krankenverſicherung zu tragen ſind. Alles Nähere wird den Eltern ſpäter noch mitgeteilt werden.

5. Neue Lehrbücher. Es wird manchmal Klage geführt über die Einführung ſo vieler neuer Lehrbücher. Demgegenüber muß darauf hingewieſen werden, daß infolge der neuen Lehrpläne die bisher eingeführtn Lehrbücher teils gar nicht mehr neu auf⸗ gelegt, ſondern durch neue erſetzt worden ſind, teils eine derartig durchgreifende Än⸗ derung erfahren haben, daß die früheren Au lagen doch nicht mehr benutzt werden könn⸗ ten. Bei der übergroßen Anzahl der neu erſhienenen und noch erſcheinenden Unterrichts⸗ werke konnte eine endgültige Auswahl noch nicht in allen Fächern getroffen werden.

6. Die Lehrer ſind gerne bereit, den Eltern perſönlich Auskunft über ihren Sohn zu erteilen und vertrauliche Mitteilungen entgegen zu nehmen. Beſuche und Ausſprache der Eltern ſind am beſten geeignet, falſche Vorſtellungen und Mißverſtändniſſe zu beſei⸗ tigen und die gemeinſame Erziehungsarbeit von Eltern und Lehrern zu fördern. Wir bitten aber, daß die Eltern oder Erziehungsberechtigten die Lehrer auch dadurch unter⸗ ſtützen, daß ſie die Schüler zu Hauſe zu regelmäßiger häuslicher Arbeit anhalten. Es muß leider ausgeſprochen werden, daß der häusliche Fleiß faſt allgemein im Som⸗ merhalbjahr ſehr zu wünſchen übrig läßt. Die Folge iſt, daß ſich der Schüler im Winter⸗ halbjahr, um die Lücken auszufüllen, unverhältnismäßig mehr anſtrengen muß, daß Ueberlaſtung eintritt und wohl auch Nachhülfe nötig wird. Bei gleichmäßiger Arbeit während des ganzen Jahres wäre das zu vermeiden.

7. Der Direktor iſt in der Regel zwiſchen 11 und 12 Uhr vormittags auf ſeinem Amtszimmer zu ſprechen. Für Beſuche zu anderer Zeit empfiehlt ſich vorherige An⸗ frage. Da die Lehrer während der Unterrichtsſtunden zu Auskünften nicht zur Ver⸗ fügung ſtehen, empfiehlt es ſich auch hier, vorher anzufragen, wann der beabſichtigte Be⸗ ſuch erfolgen kann.

8. Die Miteilungen der Schule an die Eltern werden nach auswärts durch die Poſt als portopflichtige Dienſtſache verſandt. Wird die Annahme verweigert, ſo tragen die Eltern für etwa daraus ihrem Sohne entſtehende Nachteile ſelbſt alle Verantwor⸗ tung.

9. Das neue Schuljahr beginnt am Montag, den 25. April, vormittags 8 Uhr. Nachträgliche Anmeldungen werden, ſoweit die Klaſſen nicht überfüllt ſind, noch am Montag, den 25. April, vormittags 8 Uhr entgegen genommen.

10. Ferien im Schuljahr 1927/28:

Pfingſtferien: Schulſchluß: Freitag, 3. Juni, Schulanfang: Montag, 13. Juni. Sommerferien: Schulſchluß: Freitag, 15. Juli, Schulanfang: Montag, 15. Aug. Herbſtferien: Schulſchluß: Samstag, 1. Oktober, Schulanfang: Montag, 17. Okt. Weihnachtsf.: Schulſchluß: Donnerstag, 22. Dez., Schulanfang: Montag, 5. Jan.

Der Beginn der Sommerferien iſt den Schülern bereits im Januar mitgeteilt worden. Wir hoffen deshalb, daß alle geplanten Sommerreiſen in die Ferien verlegt werden konnten und daß von Geſuchen um Urlaub vor Beginn oder nach Abſchluß der Ferien abgeſehen wird.

Bensheim, im März 1927.

Die Direktion des Gymnaſiums: Kraemer, Oberſtudiendirektor.