Jahrgang 
1917
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IV. Bekanntmachungen und MNitteilungen an die Eltern.

1. Das Schuljahr 1917/18 beginnt Donnerstag, den 19. April mit der Aufnahme- prüfung der neuangemeldeten Schüler, und der allgemeine Unterricht nimmt tags darauf seinen Anfang.

Neuanmeldungen nimmt der Unterzeichnete Mittwoch, den 18. April von 912 Uhr auf seinem Amtszimmer entgegen. Dabei sind vorzulegen: Aus- zug aus dem standesamtlichen Geburtsregister mit unterstrichenem Rufnamen, Impfschein und Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Anstalt. Die Schüler, welche in die Sexta eintreten wollen, müssen genügende körperliche Entwicke- lung besitzen, 9 Jahre alt sein oder spätestens bis 30. September werden und nachweisen, daß sie die deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, ziemliche Sicherheit in der Rechtschreibung der in der Sprache des alltäglichen Lebens vorkommenden Wörter sowie Kenntnis der grammatischen Begriffe in den deutschen Bezeichnungen haben und in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen im Zahlenkreis bis 1000, dabei auch in der Division mit zweistelligem Divisor bewandert sind.

2. Das Schulgeld beträgt für die Klassen Oberprima bis Obersekunda einschließ- lich 150 Mk. und für die übrigen Klassen 130 Mk. jährlich. Daneben wird für jeden Schüler, dessen Eltern oder sonstige Unterhaltungspflichtige nicht im Großherzogtum Hessen wohnen, ein Schulgeldzuschlag von 20 Mk. jährlich erhoben. Befreiungen vom Schulgeld sind an den Nachweis der Bedürftig- keit, tadelloses Betragen, gute Begabung und tüchtiges Streben gebunden und können bis zu 5% des Schülerbestandes verliehen werden. Die entsprechenden Gesuche wolle man bei Beginn des Schuljahres einreichen. Das Schulgeld ist in der ersten Hälfte der Monate Februar, Mai, August und NPygmber zu erheben, und es wird dringend ersucht, diese Termine ein- zuhalten.

3. Ferienordnung im Schuljahr 1917/18: Pfingstferien 27. bis 30. Mai, Sommerferien 8. Juli bis 5. August, Herbstferien 30. September bis 14. Oktober, Weihnachts- ferien 23. Dezember 1917 bis 6. Januar 1918, Osterferien 24. März bis 11. April.

Grossherzogliche Direktion des Gymnasiums.

Geh. Schulrat Dr. Kieser.