— 17—
. Wenn die Leistungen oder das Betragen eines Schülers Bedenken erregen, ist eine alsbaldige Rücksprache mit dem betr. Fachlehrer, Klassenführer oder dem Direktor wünschenswert. Doch empfiehlt sich im letzten Falle rechtzei- tige vorherige Benachrichtigung seitens des Elternhauses, damit eine voll- ständige Auskunft gegeben werden kann. Der Direktor ist in der Regel jeden Tag während der letzten Unterrichtsstunde von 11 ½— 12 ½ Uhr auf seinem Amtszimmer zu sprechen.
. Schüler, die in derselben Klasse zum zweitenmale das Lehrziel nicht erreichen, können durch Beschluss des Klassen-Lehrerrats von dem weiteren Besuche einer jeden Lehranstalt derselben Art ausgeschlossen werden.
Die Aufnahme in eine höhere Schule anderer Art ist von dem Ergebnis einer Prüfung abhängig; sie wird jedoch in der Regel von vornherein versagt, wenn sich aus dem Zeugnis der früher besuchten Schule die Unfähigkeit zur Weiterabeit gerade in solchen Fächern ergibt, in denen die Lehrziele beider Schul- arten im wesentlichen übereinstimmen.
. Auch bei begabten Schülern ist es durchaus wünschenswert, dass sie bei der Erledigung ihrer Hausaufgaben zu regelmässigem Fleiss angehalten und in ihrer schulfreien Zeit nicht zu Dingen herangezogen werden, welche die nötige Arbeits- oder Erholungszeit beeinträchtigen und dadurch den Zweck der Schule gefährden. Begründeten Gesuchen um Beurlaubungen zur Mithilfe bei landwirt- schaftlichen Arbeiten oder der Nahrungsfürsorge während der Dauer des gegen- wärtigen Krieges wird bereitwillig entsprochen.
. Ferienordnung im Schuljahr 1915/16: Pfingstferien 23.— 26. Mai, Sommerferien 11. Juli— 8. August, Herbstferien 3.— 17. Oktober, Weihnachtsferien 23. Dezember 1915— 5. Januar 1916, Osterferien 16. April— 4. Mai.
Grossherzogliche Direktion des Gymnasiums. Geh. Schulrat Dr. Kieser.


