Naturwissenschaften.
Boelsche, Der Mensch der Zukunft.
Boelsche, Tierwanderungen in der Urwelt.
Bremer, Leitfaden der Physik.
Floerike, Meeresfische.
Kahn, die Milchstrasse.
Lipschütz, Warum wir sterben.
Nagel, die Romantik der Chemie.
Reitter, Fauna Germanica. IV. Bd. Käfer. Herrn Prof. Dr. Biel.)
Turnen.
Ranke u. Silberhorn, Tägliche Schulfreiübungen.
Schmuck, der Turnunterricht für die männliche Jugend. III. u. IV. Teil.
Paedagogik.
Lehrplan für den Zeichenunterricht in Volks- schulen. Amtl. Handausgabe 1914.
Prüfungsordnungen und Lehrpläne für das höhere Schulwesen des Grossh. Hessen. Amtl. Handausgabe 1914.
Rein, Pädagogik im Grundriss.*
Schulze, R., Aus der Werkstatt der experimentellen Psychologie u. Paedagogik.
(Von
16
Statistisches Jahrbuch der höheren Schulen. 1914/15.
Verhandlungen der 4. Direktorenversammlung in Darmstadt.
Weimer, Geschichte der Paedagogik.“*
Ziebarth, Aus dem griechischen Schulwesen.
Philosophie, Kunstgeschichte, Verschiedenes.
Adressbuch für Bensheim und Auerbach.
Baumgarten-Poland-Wagner, Die hellenistisch- römische Kultur.
Bibliothek Soziale Bildung. Bd. 2. 4. 10.*
Busse, A., Sokrates.
Elsenhans, Psychologie und Logik.*
Foerster, Fr. W., Staatsbürgerliche Erziehung.
Tahrosborjchtes der Denkmalspflege im Gr. Hessen. III. Bd.
Immisch, Wie studiert man klass. Philologie?*
v. Kirchmann, Erläuterungen zu Leibniz.“
Krieg, C., Grundriss der römischen Altertümer.
Kunstdenkmäler im Gr. Hessen. Kreis Bensheim.
1914.
Reallexicon des Klassischen Altertums.
(Hg. von Geffcken u. Ziebarth.)
Vorländer, Geschichte der Philosophie. 2 Bde.“
Lübker,
Die mit“ bezeichneten Bücher wurden von Frau Dr. Heyl aus der Hinterlassenschaft ihres Mannes, des † Lehramtsassessors Dr. Heyl, zum Geschenk gemacht.
VI. Bekanntmachungen und Mitteilungen an die Eltern. 1. Das Schuljahr 1915/16 beginnt Donnerstag, den 15. April mit der Aufnahme-
prüfung der neuangemeldeten Schüler, und der allgemeine Unterricht nimmt tags darauf seinen Anfang.
Neuanmeldungen nimmt der Unterzeichnete Mittwoch, den 14. April von 9— 12 Uhr auf seinem Amtszimmer entgegen. Dabei sind vorzulegen: Auszug aus dem standesamtlichen Geburtsregister mit unterstrichenem Rufnamen, Impf- schein und Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Anstalt. Die Schüler, welche in die Sexta eintreten wollen, müssen genügende körperliche Entwickelung be- sitzen, 9 Jahre alt sein oder spätestens bis 30. September werden und durch eine Prüfung nachweisen, dass sie die deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, einige Sicherheit in der Rechtschreibung haben und in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen bewandert sind. . Das Schulgeld beträgt für die Klassen Oberprima bis Obersekunda einschliesslich 150 Mk. und für die übrigen Klassen 130 Mk. jährlich. Daneben wird für jeden Schüler, dessen Eltern oder sonstige Unterhaltungspflichtige nicht im Grossher- zogtum Hessen wohnen, ein Schulgeldzuschlag von 20 Mk. jährlich erhoben. Befreiungen vom Schulgeld sind an den Nachweis der Bedürftigkeit, tadelloses Betragen, gute Begabung und tüchtiges Streben gebunden und können bis zu 5% des Schülerbestandes verliehen werden. Die entsprechenden Gesuche wolle man bei Beginn des Schuljahres einreichen. Das Schulgeld ist in der ersten Hälfte der Monate Februar, Mai, August und November zu erheben. Die schriftlichen Klassenarbeiten werden, soweit möglich, an bestimmten Wochen- tagen angefertigt und verbessert zurückgegeben, und diese Tage zu Beginn des Schuljahres den Eltern mitgeteilt.


