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herein zu versagen sein, wenn sich aus dem Zeugnis der früher besuchten Schule die Unfähigkeit zur Weiterarbeit gerade in solchen Fächern ergibt, in denen die Lehrziele beider Schularten im wesentlichen übereinstimmen..
Auch bei begabten Schülern ist es durchaus wünschenswert, daß sie bei der Erledigung ihrer Hausaufgaben zu regelmäßigem Fleiß angehalten und in ihrer schulfreien Zeit nicht zu Dingen herangezogen werden, welche die nötige Ar- beits- und Erholungszeit beeinträchtigen und dadurch den Zweck der Schule
gefährden.
Großherzogliche Direktion des Gymnasiums.
Dr. Kieser.


