Jahrgang 
1913
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Schacherl, Schützt die Kinder vor den geistigen Uebel, Die Alkoholfrage vom pädagogischen Stand- Getränken. punkt aus.

siegest Die Unkeuschheit Weiß, die Aufgabe der Schule im Kampf gegen .. den Alkoholismus.

VI. Bekanntmachungen.

1. Das Schuljahr 1913/14 beginnt Donnerstag, den 3. April mit der Aufnahmeprüfung der neuangemeldeten Schüler, und der allgemeine Unterricht nimmt tags darauf seinen Anfang.

Neuanmeldungen nimmt der Unterzeichnete Mittwoch, den 2. April von 912 Uhr auf seinem Amtszimmer entgegen. Dabei sind vorzulegen: Auszug aus dem standesamtlichen Geburtsregister mit unterstrichenem Rufnamen, Impf- schein und Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Anstalt. Die Schüler, welche in die Sexta eintreten wollen, müssen genügende körperliche Entwickelung be- sitzen, 9 Jahre alt sein oder spätestens bis 30. September werden und durch eine Prüfung nachweisen, daß sie die deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, einige Sicherheit in der Rechtschreibung haben und in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen bewandert sind.

2. Das Schulgeld beträgt für die Klassen Oberprima bis Obersekunda einschließlich 150 Mk. und für die übrigen Klassen 130 Mk. jährlich. Daneben wird für jeden Schüler, dessen Eltern oder sonstige Unterhaltungspflichtige nicht im Großherzog- tum Hessen wohnen, ein Schulgeldzuschlag von 20 Mk. jährlich erhoben. Be- freiungen vom Schulgeld sind an den Nachweis der Bedürftigkeit, tadelloses Be- tragen, gute Begabung und tüchtiges Streben gebunden und können bis zu 5% des Schülerbestandes verliehen werden. Die entsprechenden Gesuche wolle man bei Beginn des Schuljahres einreichen.

3. Die schriftlichen Klassenarbeiten werden, soweit möglich, an bestimmten Wochen- tagen angefertigt und verbessert zurückgegeben, und diese Tage zu Beginn des Schuljahres den Eltern mitgeteilt.

4. Wenn die Leistungen oder das Betragen eines Schülers Bedenken erregen, ist eine alsbaldige Rücksprache mit dem betr. Herrn Fachlehrer, Klassenlehrer oder dem Direktor wünschenswert. Doch empfiehlt sich im letzten Falle recht- zeitige vorherige Benachrichtigung seitens des Elternhauses, damit eine vollständige Auskunft gegeben werden kann. Der Direktor ist in der Regel jeden Tag während der letzten Unterrichtsstunde von 11 ½ 12 ½ Uhr auf seinem Amtszimmer zu sprechen.

5. Um bei dem ungesunden Andrange zu den höheren Schulen unbegabte und den Aufgaben nicht gewachsene Schüler vor späteren Enttäuschungen zu schützen und rechtzeitig den Uebergang zu einem ihrer anders gearteten Veranlagung ent- sprechenden Bildungsgang und Beruf vollziehen zu lassen, hat Großh. Mini- sterium des Innern, Abteilung für Schulangelegenheiten, unterm 24. April 1911 bestimmt, daß Schüler die in derselben klasse zum zweitenmale das Lehr- ziel nicht erreichen, durch Beschluß des Klassen-Lehrerrates von dem weiteren Besuche einer jeden Lehranstalt derselben Art ausgeschlossen werden können.

Die Aufnahme in eine höhere Schule anderer Art ist von dem Ergebnis einer Prüfung abhängig zu machen; sie wird jedoch in der Regel von vorn-