Jahrgang 
1912
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5. Um bei dem ungesunden Andrang zu den höheren Schulen unbegabte und den Aufgaben nicht gewachsene Schüler vor späteren Enttäuschungen zu schützen und rechtzeitig den OÜbergang zu einem ihrer anders gearteten Veranlagung entspre- chenden Bildungsgang und Beruf vollziehen zu lassen, hat Großh. Ministerium des Innern, Abteilung für Schulangelegenheiten, unterm 24. April 1911 bestimmt, daß Schüler, die in derselben Klasse zum 2. Male das Lehrziel nicht erreichen, durch Beschluß des Klassenlehrerrats von dem weiteren Besuch einer jeden Lehr- anstalt derselben Art ausgeschlossen werden können.

Die Aufnahme in eine höhere Klasse anderer Art ist von dem Ergebnis einer Prüfung abhängig zu machen; sie wird jedoch in der Regel von vornherein zu versagen sein, wenn sich aus dem Zeugnis der früher besuchten Schule die Un- fähigkeit zur Mitarbeit gerade in solchen Fächern ergibt, in denen die Lehrziele beider Schularten im wesentlichen übereinstimmen.

6. Auch bei begabten Schülern ist es durchaus wünschenswert, daß sie zu regel- mäßigem Fleiß bei der Erledigung ihrer Hausaufgaben angehalten und an den richtigen Gebrauch ihrer freien Zeit gewöhnt werden, damit sie nicht den Zweck der Schule verfehlen.

Grossherzogliche Direktion des Gymnasiums:

Geh. Schulrat Dr. Kieser.