Jahrgang 
1912
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Die mündliche Reifeprüfung fand am 24. Februar 1912 unter dem Vorsitz des Herrn Geheimen Oberschulrats Nodnagel statt. Sämtliche 10 Schüler der Ober- prima erhielten das Reifezeugnis, darunter waren 9 ganz und 5 in je einem Fache vom Mündlichen entbunden.

Auch in diesem Jahre hielt Herr Medizinalrat Dr. Groos vor den Abituri- enten einen sehr beherzigenswerten Vortrag über sittliche und gesundheitliche Ge- fahren, die den aus der Schule entlassenen jungen Männern drohen. Dafür sei ihm an dieser Stelle nochmals herzlich gedankt.

Unter Leitung des praktischen Arztes Herrn Dr. Vogel und des Reallehrers Herrn Mohr fand während des Winterhalbjahres in unserer Turnhalle ein Kursus der freiwilligen Sanitätskolonne Bensheim statt, an welchem sich 18 Schüler der Pri- ma erfolgreich beteiligten. Beide Herren dürfen sich ebenfalls des gebührenden Dankes der Schule versichert halten.

Der Gesundheitszustand unserer Schüler war, von mehreren schweren Er- krankungen abgesehen, im allgemeinen befriedigend.

Für alle der Anstalt gemachten Geschenke sprechen wir hiermit den freund- lichen Gebern unseren verbindlichsten Dank aus.

Das Schuljahr schließt Samstag den 30. März. 1912.

V. Bekanntmachungen.

1. Das Schuljahr 1912/13 beginnt Donnerstag den 18. April mit der Aufnahmeprü- fung der neuangemeldeten Schüler, und der allgemeine Unterricht tags darauf. Neuanmeldungen nimmt der Unterzeichnete Mittwoch den 17. April von 9 12 Uhr auf seinem Amtszimmer entgegen. Dabei sind vorzulegen: Auszug aus dem standesamtlichen Geburtsregister mit unterstrichenem Rufnamen, Impf- schein und Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Anstalt. Die Schüler, welche in die Sexta eintreten wollen, müssen genügende körperliche Entwickelung be- sitzen, 9ↄ Jahre alt sein oder spätestens bis 30. September werden und durch eine Prüfung nachweisen, daß sie die deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, einige Sicherheit in der Rechtschreibung haben und in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen bewandert sind.

2. Das Schulgeld beträgt für die Klassen Oberprima bis Obersekunda einschließlich 150 Mk. und für die übrigen Klassen 130 Mk. jährlich. Daneben wird für jeden Schüler, dessen Eltern oder sonstige Unterhaltungspflichtige nicht im Großherzog- tum Hessen wohnen, ein Schulgeldzuschlag von 20 Mk. jährlich erhoben. Befreiun- gen vom Schulgeld sind an den Nachweis der Bedürftigkeit, tadelloses Betragen, gute Begabung und tüchtiges Streben gebunden und können bis zu 5% des Schüler- bestandes verliehen werden. Die entsprechenden Gesuche wolle man bei Beginn des Schuljahres einreichen.

3. Die schriftlichen Klassenarbeiten werden, soweit möglich, an bestimmten Wochen- tagen angefertigt und verbessert zurückgegeben und diese Tage zu Beginn des Schuljahres den Eltern mitgeteilt.

4. Wenn die Leistungen oder das Betragen eines Schülers Bedenken erregen, ist eine alsbaldige Rücksprache mit dem betr. Herrn Fachlehrer, Klassenlehrer oder dem Direktor wünschenswert. Doch empfiehlt sich im letzteren Falle rechtzei- tige vorherige Benachrichtigung seitens des Elternhauses, damit eine voll- ständige Auskunft gegeben werden kann. Der Direktor ist in der Regel jeden Tag während der letzten Unterrichtsstunde von 11 ½ 12 ½ Uhr auf seinem Amts- zimmer zu sprechen.